Bundesrecht – Gesetze, Verordnungen

Internetportal der Bundesanzeiger Verlag GmbH

bgbl.de

Kostenloser Bürgerzugang mit direktem Zugriff auf das aktuelle Bundesgesetzblatt sowie auf das komplette Archiv des Bundesgesetzblattes (BGBl.) Teil I ab 23. Mai 1949 und Teil II ab 1951. Zugriff auch auf die Fundstellennachweise A und Fundstellennachweise B.

Nutzung innerhalb der gesetzlichen Vorschriften des Urheberschutzes möglich.

Herausgeber des Bundesgesetzblattes ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Die im Bundesgesetzblatt (BGBl.) gedruckten Fassungen sind die rechtsverbindlichen Gesetzesfassungen.

Ι  BGBL.online Ι Kostenloser Bürgerzugang Ι  

Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) verantwortetes Internetportal.

gesetze-im-internet.de

Kostenloser Zugang zu den meisten Gesetzen und Verordnungen des Bundes in der jeweils geltenden Fassung. Kostenlose Downloadmöglichkeiten in verschiedenen Formaten und auch als Gesamtausgabe der jeweiligen Norm möglich.

Wichtig ist zu wissen, dass die hier abrufbaren Gesetzestexte nicht die amtliche Fassung sind. Die amtlichen Fassungen der Normen finden sich ausschließlich in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes (BGBl.).

Internetportal des Deutschen Bundestages

bundestag.de

Zugang zu Tagesordnungen, Drucksachen und Protokollen des Deutschen Bundestages. Sämtliche Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages sind ab 1949 zugänglich.

Ι Dokumente Ι Dokumentations- und Informationssystem (DIP) Ι Dokumente ab 1949 Ι

Der Deutsche Bundestag kann auch live miterlebt werden. Übertragungen aus Plenar- und Ausschusssitzungen des Bundestages und aus Sonderveranstaltungen sind ebenso zugänglich wie Interviews und Reportagen.

Ι Mediathek Ι Jetzt im Parlamentsfernsehen Ι

Die Mitschnitte und Videoangebote ab Oktober 2009 sind archiviert und in der Mediathek jederzeit abrufbar.

Ι Mediathek Ι

Seit der 8. Wahlperiode bieten Bundesrat und Bundestag ein gemeinsames Informationssystem an.

(Sozial)politisch und am Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland interessierte Menschen können nicht nur die aktuellen Gesetzgebungsverfahren (nach)lesend begleiten, sondern das gesamte dokumentierte parlamentarische Geschehen im Bundestag und Bundesrat ab der 8. Wahlperiode (14.12.1976 bis 18.10.2005) lesend nachverfolgen. Dies ist mitunter für das Verstehen und die Auslegung der geltenden Gesetze von Bedeutung.

Ι Dokumente Ι Dokumentations- und Informationssystem (DIP) Ι DIP 8.-15. Wahlperiode Ι

Ab der 16. Wahlperiode ist das gemeinsame Angebot von Bundestag und Bundesrat durch ein neues System abgelöst worden und nach Beratungsabläufen, Aktivitäten und Dokumenten recherchierbar.

Ι Dokumente Ι Dokumentations- und Informationssystem (DIP) Ι Beratungsabläufe Ι erweiterte Suche Ι

Die sehr differenzierten Rechercheangebote ermöglichen einen vielseitigen Zugang zum einzelnen Gesetzgebungsverfahren und seinen Dokumenten und Protokollen.

Seit 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung vertreten, eingetragen sind bzw. eingetragen werden können.

Die Diakonie ist in der sogenannten Lobbyliste u.a. mit ihrem Bundesverband, dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. eingetragen. Das Betreuungswesen ist u.a. durch den Betreuungsgerichtstag e.V., die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine, den Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. und den Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. vertreten.

Ι Dokumente Ι Registrierte Verbände Ι

Internetportal des Bundesrates

bundesrat.de

Die Sitzungen des Bundesrates werden vom Stenographischen Dienst wörtlich protokolliert und als Stenografische Berichte veröffentlicht. Die Berichte stehen wenige Tage nach der Sitzung als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Ι Dokumente Ι Plenarprotokolle Ι

Archiviert und zugänglich sind die Bundesrat-Drucksachen und Plenarprotokolle seit dem Jahr 2003 unter

Ι Service Ι Archiv Ι Drucksachen Ι

Frühere Bundesrat-Drucksachen und Plenarprotokolle sind im gemeinsamen Online-Dokumentationssystem von Bundestag und Bundesrat zugänglich.

www.bundestag.de

Wie der Deutsche Bundestag ist auch der Bundesrat mit Videos, Live-Übertragungen und Mitschnitten präsent.

Ι Service Ι Mediathek Ι

Internetportal der Bundesregierung

bundesregierung.de

Bundestag und Bundesrat debattieren und verabschieden die (Bundes)Gesetze. Meist ist es jedoch die Bundesregierung die die Gesetzesinitiative im Bund ergreift und Gesetzentwürfe ins Gesetzgebungsverfahren einbringt.

Ihre Gesetzentwürfe stellt die Bundesregierung in ihre Webseite ein.

Ι Service Ι Gesetzesvorhaben der Bundesregierung Ι

 

Verwaltungsvorschriften – von der Bundesregierung beziehungsweise vom federführenden Bundesministerium des Innern (BMI) verantwortetes Internetportal.

 

Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie bundesweit gelten, sind keine Gesetze oder (Rechts)Verordnungen. Verwaltungsvorschriften werden oft auch Richtlinien, Erlass, Rundverfügung, Weisung oder Durchführungshinweis genannt und sollen eine gleichmäßige Handhabung der Gesetze und Verordnungen sicher stellen. Verwaltungsvorschriften binden die Verwaltung und ihre Behörden, dürfen jedoch nicht Gesetz und Recht widersprechen. Dass sie schon mal Gesetz und Recht widersprechen können, ist in Betracht zu ziehen.

verwaltungsvorschriften-im-internet.de

Kostenloser Zugang zu zahlreichen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden (Bundesministerien).

Suchmöglichkeiten nach Volltextsuche, Titel der Vorschrift und nach erlassender Behörde.

Bundesanzeiger – vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verantwortetes Internetportal

bundesanzeiger.de

Der amtliche Teil des Bundesanzeigers (BAnz AT) ist das Verlautbarungsmedium der Bundesbehörden. Hier werden die Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen und Verlautbarungen der Bundesbehörden veröffentlicht.

Kostenlos ausdruckbarer oder downloadbarer Schnellzugriff auf den Amtlichen Teil ab dem Jahr 2002 möglich.

Ι Startseite Ι Schnellzugriff Ι zum Amtlichen Teil Ι

Der kostenlos abonnierbare Newsletter Veröffentlichungen Amtlicher Teil  informiert über neu erschienene Veröffentlichungen im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Hier veröffentlicht zum Beispiel auch der Deutsche Bundestag die Liste über die bei ihm registrierten Verbände und deren Vertreter, die sogenannte Lobbyliste. Die Liste vom 4. Mai 2017, veröffentlicht am 19. Mai 2017, umfasst mehr als 700 Seiten.

Im gerichtlichen Teil des Bundesanzeigers werden unter anderem öffentliche Zustellungen publik gemacht, Konkurse, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahren gelistet und Aufgebote in Grundstücks- und Nachlasssachen veröffentlicht.

Im Teil der Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlichen zum Beispiel Aktiengesellschaften, Genossenschaften  und Kommanditgesellschaften ihre Bekanntmachungen.

In weiteren Teilen werden Rechnungslegungsunterlagen und Finanzberichte entsprechend (handels)rechtlicher Bestimmungen veröffentlicht, den Kapitalmarkt betreffende Mitteilungen publiziert und verschiedene Bekanntmachungen aus Vereinen und Verbänden, aus Berufsgenossenschaften und Krankenkassen (gesetzliche Krankenkassen, Betriebs- und Innungskassen) kundgetan.

Ι Wissenswertes Ι So geht´s Ι Inhalte Ι

Internetportal der Bundesagentur für Arbeit (BA)

 

Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie bundesweit gelten, sind keine Gesetze oder (Rechts)Verordnungen. Verwaltungsvorschriften werden oft auch Richtlinien, Erlass, Rundverfügung, Weisung oder Durchführungshinweis genannt und sollen eine gleichmäßige Handhabung der Gesetze und Verordnungen sicher stellen. Verwaltungsvorschriften binden die Verwaltung und ihre Behörden, dürfen jedoch nicht Gesetz und Recht widersprechen. Dass sie schon mal Gesetz und Recht widersprechen können, ist in Betracht zu ziehen.

arbeitsagentur.de

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Elektronischer Zugang zu einigen Dienstleistungen möglich; setzt allerdings eine Registrierung im Portal der Bundesagentur für Arbeit voraus.

Kostenlose  Downloads von Formularen möglich; Zugriff unter

Ι Schnellzugriff Ι Formulare Ι

Kostenloser Zugang zu zahlreichen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen möglich unter

Ι Schnellzugriff Ι Veröffentlichungen Ι Gesetze und Verordnungen Ι

Besonders hilfreich für die Überprüfung von Leistungsbescheiden sind die Zugriffsmöglichkeiten auf die Weisungssammlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Ι Schnellzugriff Ι Veröffentlichungen Ι Weisungen Ι

Hier finden Sie auch die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II). Auf diese Durchführungshinweise werden die Empfänger von SGB II-Leistungen in den Bescheiden häufig hingewiesen.

Ι Schnellzugriff Ι Veröffentlichungen Ι Weisungen Ι Grundsicherung Ι Grundsicherungsleistungen Ι Fachliche Weisungen SGB II (Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen) Ι

 

Ι Schnellzugriff Ι   befindet sich ganz oben, am äußersten oberen Rand der Startseite!

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