Internetportal der Bundesanzeiger Verlag GmbH

bgbl.de

Kostenloser Bürgerzugang mit direktem Zugriff auf das aktuelle Bundesgesetzblatt sowie auf das komplette Archiv des Bundesgesetzblattes (BGBl.) Teil I ab 23. Mai 1949 und Teil II ab 1951. Zugriff auch auf die Fundstellennachweise A und Fundstellennachweise B.

Nutzung innerhalb der gesetzlichen Vorschriften des Urheberschutzes möglich.

Herausgeber des Bundesgesetzblattes ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Die im Bundesgesetzblatt (BGBl.) gedruckten Fassungen sind die rechtsverbindlichen Gesetzesfassungen.

Ι  BGBL.online Ι Kostenloser Bürgerzugang Ι  

Zurück zu Bundesrecht - Gesetze, Verordnungen