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Bundestag und Bundesrat debattieren und verabschieden die (Bundes)Gesetze. Meist ist es jedoch die Bundesregierung die die Gesetzesinitiative im Bund ergreift und Gesetzentwürfe ins Gesetzgebungsverfahren einbringt.

Ihre Gesetzentwürfe stellt die Bundesregierung in ihre Webseite ein.

Ι Service Ι Gesetzesvorhaben der Bundesregierung Ι

 

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