Bundesanzeiger – vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verantwortetes Internetportal

bundesanzeiger.de

Der amtliche Teil des Bundesanzeigers (BAnz AT) ist das Verlautbarungsmedium der Bundesbehörden. Hier werden die Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen und Verlautbarungen der Bundesbehörden veröffentlicht.

Kostenlos ausdruckbarer oder downloadbarer Schnellzugriff auf den Amtlichen Teil ab dem Jahr 2002 möglich.

Ι Startseite Ι Schnellzugriff Ι zum Amtlichen Teil Ι

Der kostenlos abonnierbare Newsletter Veröffentlichungen Amtlicher Teil  informiert über neu erschienene Veröffentlichungen im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Hier veröffentlicht zum Beispiel auch der Deutsche Bundestag die Liste über die bei ihm registrierten Verbände und deren Vertreter, die sogenannte Lobbyliste. Die Liste vom 4. Mai 2017, veröffentlicht am 19. Mai 2017, umfasst mehr als 700 Seiten.

Im gerichtlichen Teil des Bundesanzeigers werden unter anderem öffentliche Zustellungen publik gemacht, Konkurse, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahren gelistet und Aufgebote in Grundstücks- und Nachlasssachen veröffentlicht.

Im Teil der Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlichen zum Beispiel Aktiengesellschaften, Genossenschaften  und Kommanditgesellschaften ihre Bekanntmachungen.

In weiteren Teilen werden Rechnungslegungsunterlagen und Finanzberichte entsprechend (handels)rechtlicher Bestimmungen veröffentlicht, den Kapitalmarkt betreffende Mitteilungen publiziert und verschiedene Bekanntmachungen aus Vereinen und Verbänden, aus Berufsgenossenschaften und Krankenkassen (gesetzliche Krankenkassen, Betriebs- und Innungskassen) kundgetan.

Ι Wissenswertes Ι So geht´s Ι Inhalte Ι

Zurück zu Bundesrecht - Gesetze, Verordnungen