Internetportal der Bundesagentur für Arbeit (BA)

 

Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie bundesweit gelten, sind keine Gesetze oder (Rechts)Verordnungen. Verwaltungsvorschriften werden oft auch Richtlinien, Erlass, Rundverfügung, Weisung oder Durchführungshinweis genannt und sollen eine gleichmäßige Handhabung der Gesetze und Verordnungen sicher stellen. Verwaltungsvorschriften binden die Verwaltung und ihre Behörden, dürfen jedoch nicht Gesetz und Recht widersprechen. Dass sie schon mal Gesetz und Recht widersprechen können, ist in Betracht zu ziehen.

arbeitsagentur.de

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Elektronischer Zugang zu einigen Dienstleistungen möglich; setzt allerdings eine Registrierung im Portal der Bundesagentur für Arbeit voraus.

Kostenlose  Downloads von Formularen möglich; Zugriff unter

Ι Schnellzugriff Ι Formulare Ι

Kostenloser Zugang zu zahlreichen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen möglich unter

Ι Schnellzugriff Ι Veröffentlichungen Ι Gesetze und Verordnungen Ι

Besonders hilfreich für die Überprüfung von Leistungsbescheiden sind die Zugriffsmöglichkeiten auf die Weisungssammlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Ι Schnellzugriff Ι Veröffentlichungen Ι Weisungen Ι

Hier finden Sie auch die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II). Auf diese Durchführungshinweise werden die Empfänger von SGB II-Leistungen in den Bescheiden häufig hingewiesen.

Ι Schnellzugriff Ι Veröffentlichungen Ι Weisungen Ι Grundsicherung Ι Grundsicherungsleistungen Ι Fachliche Weisungen SGB II (Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen) Ι

 

Ι Schnellzugriff Ι   befindet sich ganz oben, am äußersten oberen Rand der Startseite!

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