Das Grundgesetz (GG), das heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sich nicht auf die Teilung der Gewalten in Gesetzgebung (Legislative), Ausführung/Verwaltung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative). Vielmehr sind auf Gemeindeebene und auf Kreisebene die Verwaltungen nicht nur auf die Ausführung der (staatlichen) Gesetze beschränkt. Die Gemeinden und Kreise sind darüber hinaus berechtigt, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln und umzusetzen. Die Verfassung garantiert den Gemeinden und den Kreisen also das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung.
Die Sozialhilfe, die im Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch, SGB XII geregelt ist, ist eine solche Selbstverwaltungsangelegenheit. Und seit 1.1.2005 sind in Baden-Württemberg auch zahlreiche Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Das heißt, in Baden-Württemberg sind die kreisfreien Städte und die Landkreise nicht nur für die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt eigenverantwortlich zuständig, sondern unter anderem auch für die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Dies bedeutet, dass in den kreisfreien Städten der Gemeinderat und in den Landkreisen der Kreistag das politisch verantwortliche Gremium für diese kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten ist.
Die kreisfreien Städte und die Landkreise sind für Sozialleistungen des Jugend- und Sozialhilferechts überwiegend allein zuständig und tragen die Gesamtverantwortung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie damit zwangsläufig auch die Sozialleistungen stets selbst erbringen dürfen. Bei der Erbringung dieser Sozialleistungen gilt das Subsidiaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass sich die kreisfreien Städte und Landkreise mit eigenen Angeboten zurückhalten müssen. Eigene Dienste und Einrichtungen dürfen sie nur dann und nur insoweit selbst anbieten, als private bzw. freie Träger solche Dienste und Einrichtungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen.
Webseite des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Als Kommunalverband für Jugend und Soziales ist er zuständig für die Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger.
Unter anderem ist er überörtlicher Sozialleistungsträger der Kriegsopferfürsorge und der Sonderfürsorge und überörtlicher Träger der Jugendhilfe (KVJS-Landesjugendamt). Nicht zuletzt ist er auch überörtliche Betreuungsbehörde.
Entsprechend seiner vielfältigen Aufgaben stehen auf der Webseite zahlreiche Informationen kostenlos zur Verfügung; unter anderem für schwerbehinderte Arbeitnehmer, für Menschen mit Behinderung, für alte und pflegebedürftige Menschen, für Opfer von Gewalttaten und auch zum Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).
Ι Service Ι Publikationen Ι
Zu seinen Themenbereichen Behinderung und Beruf, Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Rechtliche Betreuung und Sozialhilfe bietet er Veranstaltungen, Fachtage, Workschops und auch längerfristige Fortbildungen an.
Ι Fortbildung Ι
Bei Fragen zur Jugend- und Sozialhilfe, zur Schwerbehinderung, zu Hilfen bei Behinderung, Alter und Pflege, zum Kinderschutz, zur Eltern- und Pflegezeit, zum Opferschutz, zu Flüchtlingskinder und unbegleiteten minderjährigen Ausländern, …. es lohnt sich, immer auch mal auf dieser Webseite nachzuforschen.
Internetseite des Landkreistages Baden-Württemberg
Der Landkreistag Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der 35 Landkreise in Baden-Württemberg. Er ist ein eingetragener Verein.
Zugang zu den Daten der einzelnen Landkreise mit interaktiver Landkarte.
Ι Landkreise Ι
Die für Kreisräte und andere kommunalpolitisch interessierte Persönlichkeiten kostenlose Verbandszeitschrift, die vier mal jährlich erscheint, ist kostenlos zugänglich und downloadbar.
Es wird dort auch über soziale Themen berichtet, beispielsweise über „Inklusion“ oder “Die Selbstverwaltung in den Arbeitsagenturen“, teilweise sind sie auch als Schwerpunktthemen bearbeitet.
Ι aktuell Ι Landkreisnachrichten Ι
Internetseite des Deutschen Landkreistages (DLT)
Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist der kommunale Spitzenverband der Landkreise auf Bundesebene. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreistage der Länder. Mittelbar vertritt er damit die Interessen der 295 deutschen Landkreise.
Die zentrale Aufgabe des Deutschen Landkreistages (DLT) besteht darin, die den Landkreisen grundgesetzlich verbürgte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen und die gemeinsamen Belange der kommunalen Körperschaften gegenüber Staat und Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.
Zugang zum Kreisnavigator. Durch interaktive Landkarte oder durch Suchfunktionen sind die Homepages der Landkreise anwählbar.
Ι über den DLT Ι Kreisnavigator Ι
Kurze prägnante Darstellung der Aufgaben und der Verwaltungsstruktur der Landkreise.
Ι über den DLT Ι Aufgaben der Landkreise Ι
Die Publikationen des Verbandes stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung; zum Beispiel die 96seitigen Empfehlungen zum Betreuungsrecht (Band 126) oder die 90seitige Tagungsdokumentation zur Angemessenheit bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (Band 115).
Ι Publikationen Ι Schriftenreihe Ι
Informationen und Positionierungen finden sich auch nach Themen sortiert, zum Beispiel zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch – SGB II).
Ι Themen Ι Hartz IV Ι
Hier findet sich das Gemeinsame Papier von Deutschem Landkreistag, Deutschen Städtetag und Bundesagentur für Arbeit zur Weiterentwicklung des SGB II vom Februar 2016 ebenso eine Landkarte, aus der die Optionskommunen, das heißt die Kommunen ersichtlich sind, die das Sozialgesetzbuch, Zweites Buch –SGB II in eigener Regie ausführen.
Ι Themen Ι Hartz IV Ι Optionskarte Ι
Der Optionsnavigator ist auch direkt anwählbar. www.optionsnavigator.de
Internetseite des Städtetages Baden-Württemberg
Der Städtetag Baden-Württemberg ist ein kommunaler Zusammenschluss von mehr als 180 baden-württembergischen Städten und Gemeinden. Er ist ein eingetragener Verein.
Als kommunaler Spitzenverband auf Landesebene vertritt der Städtetag Baden-Württemberg die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und der Europäischen Union.
Internetseite des Deutschen Städtetages (DST)
Der Deutsche Städettag (DST) ist der kommunale Spitzenverband der kreisfreien sowie der meisten kreisangehörigen Städte auf Bundesebene. Als Solidargemeinschaft der Städte vertritt er die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber Bund, Ländern, Europäischer Union, staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie Verbänden. Er informiert und berät seine Mitglieder, fördert den Erfahrungsaustausch und bezieht Stellung zu kommunal bedeutsamen Vorgängen und Entwicklungen, unter anderem auch als Verband der Träger sozialer Leistungen.
Seine Positionierungen, Stellungnahmen und Informationen zu den verschiedensten Themen sind zugänglich über
Ι Fachinformationen Ι
Seine Veröffentlichungen, wie zum Beispiel das Positionspapier „Wohngeld und Kosten der Unterkunft nach dem SGB II“ sind kostenlos downloadbar.
Ι Publikationen Ι Materialien Ι
Gegründet 1880 als Centralverein für deutsche Armenpflege, ist der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. kein „Honoratiorenverein“ mehr. Er hat sich nicht nur zu d e m Zusammenschluss von Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege entwickelt, sondern ist zwischenzeitlich d a s Forum für alle Akteure aus Sozialrecht und Sozialpolitik, aus Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit.
Daher werden die Stellungnahmen „des Deutschen Vereins“ gehört und fließen in Gesetzgebungsverfahren ein.
Internetauftritt des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Von der Armenpflege über die Fürsorge hin zur Sozialhilfe, Sozialen Sicherung, Sozialpädagogik und Sozialarbeit; so wandelten sich die inhaltlichen Konzepte und Aufgaben des Deutschen Vereins. Diese Entwicklung des Sozialen vom Kaiserreich, über die Weimarer Republik bis zur Bundesrepublik Deutschland spiegelt sich teilweise in den Namensänderungen des heutigen Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V (Deutscher Verein).
Heute sind die Aufgaben des Verbandes vielfältig:
- Kinder-, Jugend-, und Familienpolitik
- Existenzsicherungssysteme (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Altenhilfe
- Pflege
- Rehabilitation
- Bürgerschaftliches Engagement
- Planung und Steuerung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste
- internationale und europäische Sozialpolitik
- Sozialrecht
- Internationaler Sozialdienst (ISD).
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