Verbände

Die letzten Jahrzehnte sind von einem Paradigmenwechsel bestimmt. Zu den klassischen Verbänden, die im großen Kontext der Interessenvertretung der Kriegsopfer, der Sozialversicherungen und des Schwerbehindertenrechts entstanden sind – kamen nach und nach Organisationen der Selbsthilfe hinzu. Prägnante Beispiele in der Bundesrepublik Deutschland sind 1958 die Gründung der damalige Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V. und im Jahr 1963 der Bundesverband Contergangeschädigter e.V.;  jeweils durch betroffene Eltern.

Eine neue Dynamik haben die Selbsthilfeorganisationen nicht zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention erfahren. Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities — CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen/United Nations (VN/UN) mit dem besonderen Fokus auf Menschen mit Behinderungen. Das Übereinkommen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen, und ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es von 20 Nationen – darunter als einer der ersten die Bundesrepublik Deutschland – ratifiziert worden war.

Mit Verkündung des „Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008” im Bundesgesetzblatt (BGBl. Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35 Seite 1419 ff) und der gesonderten Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl. Jahrgang 2009 Teil II Nr. 25 Seite 812 ff) konnte die UN-BRK am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft treten. Es hat damit den Rang eines Bundesgesetzes.
Damit bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland zur umfassenden Teilhabe der Menschen mit Behinderungen, das heißt zur Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen.

Die Unterscheidung zwischen den traditionellen Interessenvertretungen und der jüngeren Entwicklung, der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, finden Sie auch in unserer Rubrik „Links & Lesetipps“. Wir unterscheiden zwischen der Kategorien „Selbstbestimmt – nicht über uns ohne uns“ und der Kategorie „Verbände“. Auf einzelne Krankheiten und Behinderungen fokussierte Interessenvertretungen finden Sie unter den anderen Kategorien.

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Sozialverbände

Webseite des Sozialverbandes Deutschland e.V. (SoVD)

sovd.de

Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) vertritt die Interessen der Rentner, der Patienten und gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und behinderten Menschen.

Durch seine Untergliederung in Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebenen bietet er seinen mehr als 500 000 Mitgliedern ein bundesweites Netz an Beratungsstellen.

Seinen Mitgliedern bietet der Verband ein Pflegenotruftelefon, das zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist. Das Notruftelefon ist im Landesverband Niedersachsen verortet und wird dort von einen Juristin mit der Doppelqualifikation Sozialpsychologie betreut.

Ι  Mitglied werden  Ι  Pflegenotruftelefon  Ι

Mitglieder erhalten auch Sozialberatung durch die örtlichen Beratungsstellen. Die Beratungsstellen sind über den jeweiligen Landesverband abrufbar, zum Beispiel über die Homepage des baden-württembergischen Landesverbandes www.sovd-bawue.de   und  Ι  Verbandsebenen  Ι  Ortsverbände  Ι

Broschüren und Ratgeber sind erwerbbar oder oft auch kostenlos downloadbar, zum Beispiel das 72seitige Pflegetagebuch leicht gemacht. Diese Broschüre hilft Betroffenen und ihren Angehörigen, den Pflegebedarf zu ermitteln und zu dokumentieren.

Ι  Informieren  Ι  Broschüren  Ι  Broschüren – Pflege  Ι

Informationen und Stellungnahmen zu verschiedenen sozialrechtlichen und sozialpolitischen Themen sind als Dateien kostenlos downloadbar.

Ι  Informieren  Ι  Sozial-Infos  Ι

Der Verband gibt sowohl eine Zeitung als auch ein digitales Magazin heraus. Artikel aus der Zeitung sind als Dateien kostenlos downloadbar. Im März 2016 erschien beispielsweise der Artikel Armut mitten im Wohlstand.

Ι  Informieren  Ι  SoVD-Zeitung   Ι  Neues aus der SoVD-Zeitung – Monat März 2016  Ι

Das SoVD-Magazin erscheint nur als digitale Ausgabe und ist als Ganzes kostenlos downloadbar; auch ältere Online-Ausgaben. Die Ausgabe vom April 2016 berichtet beispielsweise über Hilfen für jugendliche Flüchtlinge. Die Ausgabe vom März 2015 fragt: Was macht ein Heim zum Zuhause?

Ι  Informieren  Ι SoVD-Magazin Ι


Webseite des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK)

vdk.de

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. setzt sich soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zur Aufgabe. Er vertritt gesellschaftliche, sozialpolitische und sozialrechtliche Interessen, insbesondere der sozialversicherten, kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen.

Der Verband ist auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene organisiert. Der Verband informiert nicht nur zu sozialen Themen, sondern berät vor Ort seine Mitglieder über ihre individuellen sozialen Rechte. Er hilft, die Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen und durchzusetzen.

Für die Rechtsdurchsetzung vor den Gerichten stehen in der VdK-Sozialrechtsschutz gGmbH den Mitgliedern hauptamtliche, rechtlich qualifizierte Personen zur Verfügung. Für die Klärung, vor allem auch grundsätzlicher Sozialrechtsfragen, steht die Bundesrechtsabteilung für seine Mitglieder als Prozessbevollmächtigte in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht und bei Nichtzulassungsbeschwerden zur Verfügung.

Neben Rechtsdienstleistungen und politischer Interessenvertretung ist der Verband bei der Organisation unterschiedlichster  Selbsthilfegruppen aktiv. Der Verband ist Gesellschafter in Berufsförderungswerken, Gesellschafter im (barrierefreien) Wohnungsbau und Anbieter von Freizeitaktivitäten und Reisen.

Seine Informationen, Hilfen und Tipps bietet der Verband mittels unterschiedlichster Medien an:

So informiert der kostenlose VdK-Newsletter laufend aus Sozialpolitik und Gesellschaft, über sozialrechtliche Entwicklungen.

Ι  Service  Ι  Newsletter  Ι

Im kostenlos zugänglichen VdK-Internet-Fernsehen (www.vdktv.de) werden diverse Themen visualisiert dargestellt. Es wird angestrebt, alle Videos auch mit Untertiteln zu versehen. Die Themen reichen von der Vorsorgevollmacht, über den Schwerbehindertenausweis oder Hörgeräte bis hin zu Wie funktioniert ein Sozialgericht?

In der kostenpflichtigen, monatlich erscheinenden Fachzeitschrift Sozialrecht + Praxis gibt es neben Rechtsthemen und Hinweisen auf aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts auch Buch- und Fernsehtipps sowie Hinweise auf interessante Veröffentlichungen in anderen Fachzeitschriften.

Ausgewählte Artikel aus der monatlich erscheinenden Zeitung für Mitglieder Vdk-Zeitung stehen als kostenlose Downloads zur Verfügung. Die zehnmal jährlich erscheinende Zeitung kann von Nicht-Mitgliedern für € 9,95 jährlich (Stand: Dezember 2015) abonniert werden.

Ι  Presse  Ι  VdK-Zeitung  Ι

Für sehbehinderte Menschen bietet der VdK-Landesverband Baden-Württemberg (www.vdk-bawue.de) die gesamte VdK-Zeitung auch zum Hören am Telefon an; ohne Passwort, ohne Anmeldung, zum Festnetztarif möglich, unter den Nummern:
Nordbaden 0711.26 89 83 – 55
Nordwürttemberg 0711.26 89 83 – 66
Südbaden 0711.26 89 83 – 77
Südwürttemberg 0711.26 89 83 – 88

Vorlagen wie zum Beispiel ein Medikamentenplan oder ein Pflegetagebuch zur Dokumentation des Pflege- und Betreuungsbedarfs zur Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung stehen als kostenlose Downloads zur Verfügung.

Ι  Service  Ι  Nützliches für Sie  Ι

Verbände der Sozialversicherung (Selbstverwaltung der Sozialversicherungen)

Einige Risiken, die das Leben des Einzelnen existentiell bedrohen, sind in Deutschland durch die Sozialversicherung abgesichert. Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Wichtigen Prinzipien dieses Sozialversicherungssystems sind unter anderem das Selbstverwaltungsprinzip und die Organisation in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts.


Internetportal der Deutschen Sozialversicherung – Arbeitsgemeinschaft Europa e.V. (DSVAE)

deutsche-sozialversicherung.de

Die Deutsche Sozialversicherung – Arbeitsgemeinschaft Europa e.V. (DSVAE) ist ein Zusammenschluss der Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung. Der Zusammenschluss hat seinen Sitz in Berlin.

Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung (DSVEV) mit Sitz in Brüssel gibt das Nachrichtenmagazin EUREPORT social heraus. Das seit 1993 erscheinende Magazin erscheint mit ca. 7 Ausgaben pro Kalenderjahr. Die neueren Ausgaben stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ι  Europa  Ι  Dokumente und Downloads  Ι

Kostenlose Downloads möglich von Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft zu Themen der europäischen Union (EU).

Ι  Europa   Ι  Dokumente und Downloads  Ι

Ausführliche, kostenlose Informationen in deutscher, englischer und französischer Sprache zum fünfgliedrigen deutschen Sozialversicherungssystem und zu dessen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherungen sind:

 

  • Arbeitslosenversicherung
    (Sozialgesetzbuch – Drittes Buch, SGB III)

 

  • Rentenversicherung
    (Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch, SGB VI)

 

  • Krankenversicherung
    (Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch, SGB V)

 

  • Unfallversicherung
    (Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch, SGB VII)

 

  • Pflegeversicherung
    (Sozialgesetzbuch – Elftes Buch, SGB XI).

 

Für jeden Versicherungszweig werden Leistungen, Organisation und Finanzierung erklärt. Jeweils ein kleiner geschichtlicher Abriss und Adressen und Links ergänzen die spezifischen Erläuterungen.

 

Der Zusammenschluss ist als Mitglied der European Social Insurance Platform (ESIP) auch über das Portal www.esip.eu sowie als Mitglied der International Social Security Association (ISSA) mit Sitz in Genf über die Adresse www.issa.int präsent.


Internetportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)

dguv.de

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen.

Links zu all diesen Vereinigungen über

Ι  wir über uns  Ι  Mitglieder  Ι  

Zahlreiche weitere Links und Adressen, zum Beispiel zu den Verbindungsstellen bei länderübergreifenden Sachverhalten, zu europäischen und internationalen Einrichtungen und auch zu den einzelnen Sachgebieten in der Unfallversicherung.

Ι  Adressen / Links  Ι  

Hintergrundsinformationen von der Arbeitszeitrichtlinie, über Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe, über das Persönliche Budget bis hin zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement unter:

Ι  Presse / Mediencenter  Ι  Hintergrund  Ι  

Ältere Ausgaben der verbandseigenen Fachzeitschrift für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung, des DGUV Forums, stehen drei Monate nach Erscheinen der Print-Ausgabe zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ι  Presse / Mediencenter  Ι  Fachzeitschriften  Ι  www.dguv-forum.de

Ähnlich ist es bei den anderen verbandseigenen Magazinen und Informationsblättern.

Ι  Presse / Mediencenter  Ι  Fachzeitschriften  Ι  

Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, sowie die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)  herausgegebenen Medien können online eingesehen und bestellt werden.

Ι  Presse / Mediencenter  Ι  Publikationen  Ι  

Nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch bei einer drohenden Berufskrankheit erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen der medizinischen Rehabilitation und gegebenenfalls auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zahlreiche Informationen und Hinweise hierzu gibt es unter der Rubrik.

Ι  Rehabilitation / Leistungen  Ι  

Bei Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung, zum Leistungsrecht, zu Schutzvorschriften und Präventionsmaßnahmen lohnt sich ein Blick in dieses Internetportal.

Wohlfahrtspflege Teil I (Die freie Wohlfahrtspflege und ihre Fachverbände)

Artikel 87 der baden-württembergischen Verfassung gewährleistet die Wohlfahrtspflege der freien Wohlfahrtsverbände und Artikel 6 gewährleistet explizit die Wohlfahrtspflege der Kirchen und der anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Träger der freien Wohlfahrtspflege nehmen neben den (kommunalen) Trägern der Sozial- und Jugendhilfe im Rahmen der Gesetze Aufgaben der Sozialhilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfe selbständig wahr. Das heißt, sie erfüllen an sich selbst gestellte Aufgaben aus dem Bereich der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe.

Grundgesetz (GG) wie Landesverfassung, die „den Sozialstaat nicht erfunden, sondern vorgefunden“ haben (so H.M.Heinig, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht insbesondere Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche Deutschland) gewährleisten den Vorrang der „vorgefundenen“ sozialen (privaten bzw. freien) Aktivitäten vor staatlicher bzw. kommunaler Leistungserbringung.

Organisationen, die zur freien Wohlfahrtspflege zählen, zeichnen sich durch bestimmte weltanschauliche, politische oder religiöse Motive und Zielvorstellungen aus. Sie helfen freiwillig und in eigener Verantwortung und mit dem Ziel, Eigeninitiative bei den betroffenen Menschen zu wecken und zu unterstützen. Freie Wohlfahrtspflege ist nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet und arbeitet gemeinnützig und mildtätig, im Unterschied zu gewerblichen Hilfeangeboten.

 


Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAG FW)

bagfw.de

Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAG FW)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) ist der Zusammenschluss der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene. Diese Spitzenverbände sind ebenso wie ihre meist eigenständigen Vereinigungen auf Orts-, Bezirks und Landesebene durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Hintergründe geprägt.

 

  • AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
    awo.org

 

 

  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (Der Paritätische)
    paritaet.org

 

  • Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
    drk.de

 

 

  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
    www.zwst.org
Wohlfahrtspflege Teil II (Die öffentliche Wohlfahrtspflege und ihre Verbände)

Das Grundgesetz (GG), das heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sich nicht auf die Teilung der Gewalten in Gesetzgebung (Legislative), Ausführung/Verwaltung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative). Vielmehr sind auf Gemeindeebene und auf Kreisebene die Verwaltungen nicht nur auf die Ausführung der (staatlichen) Gesetze beschränkt. Die Gemeinden und Kreise sind darüber hinaus berechtigt, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln und umzusetzen. Die Verfassung garantiert den Gemeinden und den Kreisen also das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung.

Die Sozialhilfe, die im Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch, SGB XII geregelt ist, ist eine solche Selbstverwaltungsangelegenheit. Und seit 1.1.2005 sind in Baden-Württemberg auch zahlreiche Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Das heißt, in Baden-Württemberg sind die kreisfreien Städte und die Landkreise nicht nur für die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt eigenverantwortlich zuständig, sondern unter anderem auch für die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Dies bedeutet, dass in den kreisfreien Städten der Gemeinderat und in den Landkreisen der Kreistag das politisch verantwortliche Gremium für diese kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten ist.

Die kreisfreien Städte und die Landkreise sind für Sozialleistungen des Jugend- und Sozialhilferechts überwiegend allein zuständig und tragen die Gesamtverantwortung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie damit zwangsläufig auch die Sozialleistungen stets selbst erbringen dürfen. Bei der Erbringung dieser Sozialleistungen gilt das Subsidiaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass sich die kreisfreien Städte und Landkreise mit eigenen Angeboten zurückhalten müssen. Eigene Dienste und Einrichtungen dürfen sie nur dann und nur insoweit selbst anbieten, als private bzw. freie Träger solche Dienste und Einrichtungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen.


Webseite des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

kvjs.de

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Als Kommunalverband für Jugend und Soziales ist er zuständig für die Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger.

Unter anderem ist er überörtlicher Sozialleistungsträger der Kriegsopferfürsorge und der Sonderfürsorge und überörtlicher Träger der Jugendhilfe (KVJS-Landesjugendamt). Nicht zuletzt ist er auch überörtliche Betreuungsbehörde.

Entsprechend seiner vielfältigen Aufgaben stehen auf der Webseite zahlreiche Informationen kostenlos zur Verfügung; unter anderem für schwerbehinderte Arbeitnehmer, für Menschen mit Behinderung, für alte und pflegebedürftige Menschen, für Opfer von Gewalttaten und auch zum Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).

Ι   Service  Ι   Publikationen  Ι  

Zu seinen Themenbereichen Behinderung und Beruf, Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Rechtliche Betreuung und Sozialhilfe bietet er Veranstaltungen, Fachtage, Workschops und auch längerfristige Fortbildungen an.

Ι   Fortbildung  Ι  

Bei Fragen zur Jugend- und Sozialhilfe, zur Schwerbehinderung, zu Hilfen bei Behinderung, Alter und Pflege, zum Kinderschutz, zur Eltern- und Pflegezeit, zum Opferschutz, zu Flüchtlingskinder und unbegleiteten minderjährigen Ausländern, …. es lohnt sich, immer auch mal auf dieser Webseite nachzuforschen.


Internetseite des Landkreistages Baden-Württemberg

landkreistag-bw.de

Der Landkreistag Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der 35 Landkreise in Baden-Württemberg. Er ist ein eingetragener Verein.

Zugang zu den Daten der einzelnen Landkreise mit interaktiver Landkarte.

Ι  Landkreise  Ι

Die für Kreisräte und andere kommunalpolitisch interessierte Persönlichkeiten kostenlose Verbandszeitschrift, die vier mal jährlich erscheint, ist kostenlos zugänglich und downloadbar.

Es wird dort auch über soziale Themen berichtet, beispielsweise über „Inklusion“ oder “Die Selbstverwaltung in den Arbeitsagenturen“, teilweise sind sie auch als Schwerpunktthemen bearbeitet.

Ι  aktuell  Ι  Landkreisnachrichten  Ι


Internetseite des Deutschen Landkreistages (DLT)

landkreistag.de

Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist der kommunale Spitzenverband der Landkreise auf Bundesebene. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreistage der Länder. Mittelbar vertritt er damit die Interessen der 295 deutschen Landkreise.

Die zentrale Aufgabe des Deutschen Landkreistages (DLT) besteht darin, die den Landkreisen grundgesetzlich verbürgte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen und die gemeinsamen Belange der kommunalen Körperschaften gegenüber Staat und Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.

Zugang zum Kreisnavigator. Durch interaktive Landkarte oder durch Suchfunktionen sind die Homepages der Landkreise anwählbar.

Ι  über den DLT  Ι  Kreisnavigator Ι

Kurze prägnante Darstellung der Aufgaben und der Verwaltungsstruktur der Landkreise.

Ι  über den DLT  Ι  Aufgaben der Landkreise  Ι

Die Publikationen des Verbandes stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung; zum Beispiel die 96seitigen Empfehlungen zum Betreuungsrecht (Band 126) oder die 90seitige Tagungsdokumentation zur Angemessenheit bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (Band 115).

Ι  Publikationen  Ι  Schriftenreihe  Ι

Informationen und Positionierungen finden sich auch nach Themen sortiert, zum Beispiel zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch – SGB II).

Ι  Themen  Ι  Hartz IV  Ι

Hier findet sich das Gemeinsame Papier von Deutschem Landkreistag, Deutschen Städtetag und Bundesagentur für Arbeit zur Weiterentwicklung des SGB II vom Februar 2016 ebenso eine Landkarte, aus der die Optionskommunen, das heißt die Kommunen ersichtlich sind, die das Sozialgesetzbuch, Zweites Buch –SGB II in eigener Regie ausführen.

Ι  Themen  Ι  Hartz IV  Ι  Optionskarte  Ι

Der Optionsnavigator ist auch direkt anwählbar. www.optionsnavigator.de


Internetseite des Städtetages Baden-Württemberg

staedtetag-bw.de

Der Städtetag Baden-Württemberg ist ein kommunaler Zusammenschluss von mehr als 180 baden-württembergischen Städten und Gemeinden. Er ist ein eingetragener Verein.

Als kommunaler Spitzenverband auf Landesebene vertritt der Städtetag Baden-Württemberg die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und der Europäischen Union.


Internetseite des Deutschen Städtetages (DST)

staedtetag.de

Der Deutsche Städettag (DST) ist der kommunale Spitzenverband der kreisfreien sowie der meisten kreisangehörigen Städte auf Bundesebene. Als Solidargemeinschaft der Städte vertritt er die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber Bund, Ländern, Europäischer Union, staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie Verbänden. Er informiert und berät seine Mitglieder, fördert den Erfahrungsaustausch und bezieht Stellung zu kommunal bedeutsamen Vorgängen und Entwicklungen, unter anderem auch als Verband der Träger sozialer Leistungen.

Seine Positionierungen, Stellungnahmen und Informationen zu den verschiedensten Themen sind zugänglich über

Ι  Fachinformationen  Ι

Seine Veröffentlichungen, wie zum Beispiel das Positionspapier „Wohngeld und Kosten der Unterkunft nach dem SGB II“ sind kostenlos downloadbar.

Ι  Publikationen  Ι  Materialien  Ι

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Gegründet 1880 als Centralverein für deutsche Armenpflege, ist der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. kein „Honoratiorenverein“ mehr. Er hat sich nicht nur zu  d e m  Zusammenschluss von Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege entwickelt, sondern ist zwischenzeitlich  d a s  Forum für alle Akteure aus Sozialrecht und Sozialpolitik, aus Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit.

Daher werden die Stellungnahmen „des Deutschen Vereins“ gehört und fließen in Gesetzgebungsverfahren ein.


Internetauftritt des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

deutscher-verein.de

Von der Armenpflege über die Fürsorge hin zur Sozialhilfe, Sozialen Sicherung, Sozialpädagogik und Sozialarbeit; so wandelten sich die inhaltlichen Konzepte und Aufgaben des Deutschen Vereins. Diese Entwicklung des Sozialen vom Kaiserreich, über die Weimarer Republik bis zur Bundesrepublik Deutschland spiegelt sich teilweise in den Namensänderungen des heutigen Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V (Deutscher Verein).

Heute sind die Aufgaben des Verbandes vielfältig:

  • Kinder-, Jugend-, und Familienpolitik
  • Existenzsicherungssysteme (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Altenhilfe
  • Pflege
  • Rehabilitation
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Planung und Steuerung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste
  • internationale und europäische Sozialpolitik
  • Sozialrecht
  • Internationaler Sozialdienst (ISD).

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