Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Gegründet 1880 als Centralverein für deutsche Armenpflege, ist der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. kein „Honoratiorenverein“ mehr. Er hat sich nicht nur zu  d e m  Zusammenschluss von Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege entwickelt, sondern ist zwischenzeitlich  d a s  Forum für alle Akteure aus Sozialrecht und Sozialpolitik, aus Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit.

Daher werden die Stellungnahmen „des Deutschen Vereins“ gehört und fließen in Gesetzgebungsverfahren ein.

Beschreibung ganz anzeigenBeschreibung ausblenden
Internetauftritt des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

deutscher-verein.de

Von der Armenpflege über die Fürsorge hin zur Sozialhilfe, Sozialen Sicherung, Sozialpädagogik und Sozialarbeit; so wandelten sich die inhaltlichen Konzepte und Aufgaben des Deutschen Vereins. Diese Entwicklung des Sozialen vom Kaiserreich, über die Weimarer Republik bis zur Bundesrepublik Deutschland spiegelt sich teilweise in den Namensänderungen des heutigen Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V (Deutscher Verein).

Heute sind die Aufgaben des Verbandes vielfältig:

  • Kinder-, Jugend-, und Familienpolitik
  • Existenzsicherungssysteme (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Altenhilfe
  • Pflege
  • Rehabilitation
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Planung und Steuerung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste
  • internationale und europäische Sozialpolitik
  • Sozialrecht
  • Internationaler Sozialdienst (ISD).

Zurück zu Verbände