Gegründet 1880 als Centralverein für deutsche Armenpflege, ist der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. kein „Honoratiorenverein“ mehr. Er hat sich nicht nur zu d e m Zusammenschluss von Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege entwickelt, sondern ist zwischenzeitlich d a s Forum für alle Akteure aus Sozialrecht und Sozialpolitik, aus Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit.
Daher werden die Stellungnahmen „des Deutschen Vereins“ gehört und fließen in Gesetzgebungsverfahren ein.