Sozialverbände

Webseite des Sozialverbandes Deutschland e.V. (SoVD)

sovd.de

Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) vertritt die Interessen der Rentner, der Patienten und gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und behinderten Menschen.

Durch seine Untergliederung in Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebenen bietet er seinen mehr als 500 000 Mitgliedern ein bundesweites Netz an Beratungsstellen.

Seinen Mitgliedern bietet der Verband ein Pflegenotruftelefon, das zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist. Das Notruftelefon ist im Landesverband Niedersachsen verortet und wird dort von einen Juristin mit der Doppelqualifikation Sozialpsychologie betreut.

Ι  Mitglied werden  Ι  Pflegenotruftelefon  Ι

Mitglieder erhalten auch Sozialberatung durch die örtlichen Beratungsstellen. Die Beratungsstellen sind über den jeweiligen Landesverband abrufbar, zum Beispiel über die Homepage des baden-württembergischen Landesverbandes www.sovd-bawue.de   und  Ι  Verbandsebenen  Ι  Ortsverbände  Ι

Broschüren und Ratgeber sind erwerbbar oder oft auch kostenlos downloadbar, zum Beispiel das 72seitige Pflegetagebuch leicht gemacht. Diese Broschüre hilft Betroffenen und ihren Angehörigen, den Pflegebedarf zu ermitteln und zu dokumentieren.

Ι  Informieren  Ι  Broschüren  Ι  Broschüren – Pflege  Ι

Informationen und Stellungnahmen zu verschiedenen sozialrechtlichen und sozialpolitischen Themen sind als Dateien kostenlos downloadbar.

Ι  Informieren  Ι  Sozial-Infos  Ι

Der Verband gibt sowohl eine Zeitung als auch ein digitales Magazin heraus. Artikel aus der Zeitung sind als Dateien kostenlos downloadbar. Im März 2016 erschien beispielsweise der Artikel Armut mitten im Wohlstand.

Ι  Informieren  Ι  SoVD-Zeitung   Ι  Neues aus der SoVD-Zeitung – Monat März 2016  Ι

Das SoVD-Magazin erscheint nur als digitale Ausgabe und ist als Ganzes kostenlos downloadbar; auch ältere Online-Ausgaben. Die Ausgabe vom April 2016 berichtet beispielsweise über Hilfen für jugendliche Flüchtlinge. Die Ausgabe vom März 2015 fragt: Was macht ein Heim zum Zuhause?

Ι  Informieren  Ι SoVD-Magazin Ι

Webseite des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK)

vdk.de

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. setzt sich soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zur Aufgabe. Er vertritt gesellschaftliche, sozialpolitische und sozialrechtliche Interessen, insbesondere der sozialversicherten, kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen.

Der Verband ist auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene organisiert. Der Verband informiert nicht nur zu sozialen Themen, sondern berät vor Ort seine Mitglieder über ihre individuellen sozialen Rechte. Er hilft, die Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen und durchzusetzen.

Für die Rechtsdurchsetzung vor den Gerichten stehen in der VdK-Sozialrechtsschutz gGmbH den Mitgliedern hauptamtliche, rechtlich qualifizierte Personen zur Verfügung. Für die Klärung, vor allem auch grundsätzlicher Sozialrechtsfragen, steht die Bundesrechtsabteilung für seine Mitglieder als Prozessbevollmächtigte in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht und bei Nichtzulassungsbeschwerden zur Verfügung.

Neben Rechtsdienstleistungen und politischer Interessenvertretung ist der Verband bei der Organisation unterschiedlichster  Selbsthilfegruppen aktiv. Der Verband ist Gesellschafter in Berufsförderungswerken, Gesellschafter im (barrierefreien) Wohnungsbau und Anbieter von Freizeitaktivitäten und Reisen.

Seine Informationen, Hilfen und Tipps bietet der Verband mittels unterschiedlichster Medien an:

So informiert der kostenlose VdK-Newsletter laufend aus Sozialpolitik und Gesellschaft, über sozialrechtliche Entwicklungen.

Ι  Service  Ι  Newsletter  Ι

Im kostenlos zugänglichen VdK-Internet-Fernsehen (www.vdktv.de) werden diverse Themen visualisiert dargestellt. Es wird angestrebt, alle Videos auch mit Untertiteln zu versehen. Die Themen reichen von der Vorsorgevollmacht, über den Schwerbehindertenausweis oder Hörgeräte bis hin zu Wie funktioniert ein Sozialgericht?

In der kostenpflichtigen, monatlich erscheinenden Fachzeitschrift Sozialrecht + Praxis gibt es neben Rechtsthemen und Hinweisen auf aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts auch Buch- und Fernsehtipps sowie Hinweise auf interessante Veröffentlichungen in anderen Fachzeitschriften.

Ausgewählte Artikel aus der monatlich erscheinenden Zeitung für Mitglieder Vdk-Zeitung stehen als kostenlose Downloads zur Verfügung. Die zehnmal jährlich erscheinende Zeitung kann von Nicht-Mitgliedern für € 9,95 jährlich (Stand: Dezember 2015) abonniert werden.

Ι  Presse  Ι  VdK-Zeitung  Ι

Für sehbehinderte Menschen bietet der VdK-Landesverband Baden-Württemberg (www.vdk-bawue.de) die gesamte VdK-Zeitung auch zum Hören am Telefon an; ohne Passwort, ohne Anmeldung, zum Festnetztarif möglich, unter den Nummern:
Nordbaden 0711.26 89 83 – 55
Nordwürttemberg 0711.26 89 83 – 66
Südbaden 0711.26 89 83 – 77
Südwürttemberg 0711.26 89 83 – 88

Vorlagen wie zum Beispiel ein Medikamentenplan oder ein Pflegetagebuch zur Dokumentation des Pflege- und Betreuungsbedarfs zur Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung stehen als kostenlose Downloads zur Verfügung.

Ι  Service  Ι  Nützliches für Sie  Ι

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