Webseite des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK)

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Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. setzt sich soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zur Aufgabe. Er vertritt gesellschaftliche, sozialpolitische und sozialrechtliche Interessen, insbesondere der sozialversicherten, kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen.

Der Verband ist auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene organisiert. Der Verband informiert nicht nur zu sozialen Themen, sondern berät vor Ort seine Mitglieder über ihre individuellen sozialen Rechte. Er hilft, die Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen und durchzusetzen.

Für die Rechtsdurchsetzung vor den Gerichten stehen in der VdK-Sozialrechtsschutz gGmbH den Mitgliedern hauptamtliche, rechtlich qualifizierte Personen zur Verfügung. Für die Klärung, vor allem auch grundsätzlicher Sozialrechtsfragen, steht die Bundesrechtsabteilung für seine Mitglieder als Prozessbevollmächtigte in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht und bei Nichtzulassungsbeschwerden zur Verfügung.

Neben Rechtsdienstleistungen und politischer Interessenvertretung ist der Verband bei der Organisation unterschiedlichster  Selbsthilfegruppen aktiv. Der Verband ist Gesellschafter in Berufsförderungswerken, Gesellschafter im (barrierefreien) Wohnungsbau und Anbieter von Freizeitaktivitäten und Reisen.

Seine Informationen, Hilfen und Tipps bietet der Verband mittels unterschiedlichster Medien an:

So informiert der kostenlose VdK-Newsletter laufend aus Sozialpolitik und Gesellschaft, über sozialrechtliche Entwicklungen.

Ι  Service  Ι  Newsletter  Ι

Im kostenlos zugänglichen VdK-Internet-Fernsehen (www.vdktv.de) werden diverse Themen visualisiert dargestellt. Es wird angestrebt, alle Videos auch mit Untertiteln zu versehen. Die Themen reichen von der Vorsorgevollmacht, über den Schwerbehindertenausweis oder Hörgeräte bis hin zu Wie funktioniert ein Sozialgericht?

In der kostenpflichtigen, monatlich erscheinenden Fachzeitschrift Sozialrecht + Praxis gibt es neben Rechtsthemen und Hinweisen auf aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts auch Buch- und Fernsehtipps sowie Hinweise auf interessante Veröffentlichungen in anderen Fachzeitschriften.

Ausgewählte Artikel aus der monatlich erscheinenden Zeitung für Mitglieder Vdk-Zeitung stehen als kostenlose Downloads zur Verfügung. Die zehnmal jährlich erscheinende Zeitung kann von Nicht-Mitgliedern für € 9,95 jährlich (Stand: Dezember 2015) abonniert werden.

Ι  Presse  Ι  VdK-Zeitung  Ι

Für sehbehinderte Menschen bietet der VdK-Landesverband Baden-Württemberg (www.vdk-bawue.de) die gesamte VdK-Zeitung auch zum Hören am Telefon an; ohne Passwort, ohne Anmeldung, zum Festnetztarif möglich, unter den Nummern:
Nordbaden 0711.26 89 83 – 55
Nordwürttemberg 0711.26 89 83 – 66
Südbaden 0711.26 89 83 – 77
Südwürttemberg 0711.26 89 83 – 88

Vorlagen wie zum Beispiel ein Medikamentenplan oder ein Pflegetagebuch zur Dokumentation des Pflege- und Betreuungsbedarfs zur Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung stehen als kostenlose Downloads zur Verfügung.

Ι  Service  Ι  Nützliches für Sie  Ι

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