Selbstbestimmt – Nicht ohne uns über uns

Selbstbestimmt – Nicht ohne uns über uns, dies ist Wahlspruch, Aufruf und Anspruch der Menschen mit Behinderungen, mit dem sie auf ihre (Menschen)Rechte hinweisen und ihre Freiheit von Bevormundung/Fremdbestimmung und ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben inmitten von Staat und Gesellschaft einfordern.

Eine Rubrik Selbstbestimmt – Nicht ohne uns über uns in unserem Service „Links & Lesetipps“ ist uns wichtig. Denn Selbstbestimmung verstehen auch wir nicht nur als Hilfe, um sich im Einzelfall selbst zu helfen oder fremde Hilfe einzuholen. Selbstbestimmung ist mehr. Selbstbestimmung ist auch die Mitgestaltung der sozialen Systeme, Hilfen, Dienstleistungen und des (gemeinsamen) Lebens in Staat und Gesellschaft.

Selbsthilfeorganisationen haben eine lange Tradition. Eine der ersten national agierenden Vereinigungen war der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (Gründungsjahr: 1912). Weitere bekannte Gründungen waren 1958 der damalige Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V. und im Jahr 1963 der Bundesverband Contergangeschädigter e.V.

In neuerer Zeit erweitern sich die Kreise auf Angehörige und Freunde betroffener Menschen. So gründete sich 2008 wir pflegen – Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.

Mittlerweile sind deutschlandweit schätzungsweise 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen aktiv, in denen sich (geschätzt) insgesamt zirka drei Millionen Menschen zusammenfinden.

 

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Initiativen Betroffener, Angehöriger, Freunde und Bürger & Peer-Counseling

Internetportal der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

lebenshilfe.de

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist der 1958 von Eltern und Fachleuten gegründete Dachverband auf Bundesebene für Menschen mit geistiger Behinderung. Im Lauf der Jahre hat er sich zu einem Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien entwickelt. Dabei versteht sich die Lebenshilfe laut ihrer Satzung als Selbsthilfeorganisation und Solidargemeinschaft

Ι Über uns Ι Geschichte der Lebenshilfe Ι    und     Ι Über uns Ι Satzung, Geschäfts- und Beitragsordnung Ι

2012 wurde die frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Vorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. gewählt. Mitglied im Bundesvorstand ist u.a. auch der frühere Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Peter Masuch.

Zweimal jährlich ist ein Newsletter kostenlos – auch in leichter Sprache – verfügbar.

Ι Service Ι Newsletter Ι 

Ein breites Angebot zu fachspezifischen, sozialpolitischen und rechtlichen Themen steht zum kostenlosen Abruf bereit.

Ι Themen und Recht Ι 

Die rechtlichen Hilfen reichen vom Vereins- und Betreuungsrecht, über einzelne Sozialversicherungszweige und über die Grundsicherung bis hin zum sogenannten Behindertentestament.

Ι Themen und Recht Ι  Recht Ι 

Unter den im eigenen Fachverlag publizierten kostenpflichtigen Zeitschriften und Zeitungen ist vor allem auch der Rechtsdienst der Lebenshilfe zu empfehlen. Er informiert über aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik und über die behinderte Menschen betreffende Rechtsprechung.

Ι Bücher und Zeitschriften Ι 

Recherchemöglichkeit zu den Landesverbänden, Orts- und Kreisvereinigungen und zu den Einrichtungen der Lebenshilfe.

Ι Über uns Ι Die Lebenshilfe in Ihrer Nähe Ι 

Informationen für Eltern, die ein behindertes Kind erwarten, und für behinderte Eltern finden sich ebenso wie Informationen für zugewanderte Familien.

Ι Leben mit Behinderung Ι 

 

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. engagiert sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international.

Seit 1990 gibt sie die dreimal jährlich erscheinende Zeitschrift Behinderung und internationale Entwicklung / Disability and International Development in deutscher und in englischer Sprache heraus. Die Herausgabe erfolgt über den eigenständigen Verein Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V. Kostenfrei ist die Zeitschrift im pdf-Format per E-Mail-Versand zugänglich; und als kostenlose Downloads unter: www.bezev.de   und   www.zbdw.de

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist – national wie  international – selbst Mitglied von Organisationen oder an Organisationen beteiligt bzw. mit ihnen vernetzt.

Ι Über uns Ι Mitgliedschaften Ι   (mit zahlreichen Links)

 

Last but not least sei das Thema „Mein Lebensbuch – Was mir und anderen wichtig ist“ erwähnt.

Konzipiert ist dieses Lebensbuch für Menschen mit Lernbehinderungen. Es besteht aus einem 160seitigen Ordner und einem Begleitheft, das Hilfestellung beim „Füllen“ des Lebensbuches geben soll.

Ι Bücher und Zeitschriften Ι Bücher im Lebenshilfe-Verlag Ι Büchersuche 

TIPP


Die Erstellung von Lebensbüchern ist eine Form von Biographiearbeit nicht nur für behinderte Menschen, sondern auch für Pflegekinder, alte und pflegebedürftige Menschen.

Mittlerweile werden auf dem Markt zahlreiche Vorlagen angeboten. Doch lassen sich Lebensbücher auch selbst gestalten. Ringbücher und Ringordner sind dafür flexibel einsetzbar; sie lassen sich leicht in verschiedene Lebenskapitel untergliedern und ohne großen Aufwand aktualisieren. Und sie können mit unterschiedlichsten Ausdrucksformen und Erinnerungen gefüllt werden: Zeichnungen, Fotos, CDs, Notizen, selbstgeschriebenen Geschichten, abgeschriebene Gedichte, kopierten Kochrezepten unter vielem anderen mehr.

Lebensbücher lassen sich auch so umgestalten, dass sie beispielsweise beim Eintritt eines Pflegefalles den für die Pflege verantwortlichen Menschen einen Eindruck vom Leben, Wünschen und Vorstellungen des pflegebedürftigen Menschen vermitteln. Das Gleiche gilt für den Fall einer Rechtlichen Betreuung bzw. Bevollmächtigung.

 


Internetauftritt des Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter e.V. (bifos e.V.)

bifos.org

Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter e.V. (bifos e.V.) besteht seit 1992 und ist ein Verein von und für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.

Der Verein trägt nicht nur das Institut, sondern verantwortet auch den separaten Internetauftritt www.peer-counseling.org

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderungen möglichst viele Informationen zur Führung eines selbstbestimmten Lebens und zur Vertretung der eigenen Interessen an die Hand zu geben. Darüber hinaus verfolgt er das Ziel, die emanzipatorische Forschung im Bereich Behinderung voranzutreiben. Im Zentrum aller Aktivitäten steht der Wille, die eigenen Perspektiven der Menschen mit Behinderungen in Bezug auf ihre Lebenssituation sichtbar zu machen, selbst Lösungen zu entwickeln und ganz selbstverständlich (mit)gestaltender Teil von Gesellschaft und Politik zu sein.

Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter e.V. (bifos e.V.) führt nicht nur Projekte, Tagungen und Fortbildungen durch, sondern trainiert auch Peer Counselors.

Peer-Counseling ist eine Beratungsmethode; Menschen mit Behinderungen beraten und unterstützen Menschen mit Behinderungen ganzheitlich. Ähnliche Lebenserfahrungen, gleiche Probleme und unterschiedliche Kenntnisse und Herangehensweisen machen Hilfe und Unterstützung nicht nur zu einem Austausch unter Gleichgestellten, sondern ermöglichen einen empathischen Kontakt, der teilweise lange Erklärungen einfach überflüssig macht.


Webseite der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)

isl-ev.de

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL e.V.) ist die deutsche Dachorganisation der Disabled Peoples´ International – DPI, der internationalen Bewegung behinderter Menschen.

Ziel des Vereins ist die gemeinsame Interessenvertretung der Zusammenschlüsse in Deutschland, die die Leitideen der Bewegung verfolgen.

Die Leitideen sind:

  • Selbstbestimmung
  • Selbstvertretung
  • Inklusion
  • Empowerment

Die Bewegung definiert Behinderung weder aus medizinischer Perspektive noch als Defizit. Für sie sind Rechte von Menschen mit Behinderungen Ausformungen der Menschenwürde.

Kostenloser Zugang zum „ABC des selbstbestimmten Lebens“. In der Word-Datei werden Begriffe, die untrennbar mit der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung verbunden sind, wie zum Beispiel „Persönliche Assistenz“ und „Peer Counseling“, alphabetisch aufgelistet und erläutert.

Ι e-Bibliothek Ι Dokumente Ι ABC des selbstbestimmten Lebens Ι  

Darüber hinaus gibt es Informationen und Stellungnahmen zu zahlreichen Themen, von „Arbeit“ und „Assistenz/Budget“ über „Gesundheitspolitik“ bis hin zu „Peer-Counseling“, der Beratung von behinderten Menschen für behinderte Menschen.

Ι Themen Ι  


Webseite der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA)

biva.de

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) setzt sich seit 1974 bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Unterstützung und Pflege in betreuten Wohnformen benötigen. Dieses Engagement umfasst auch deren Angehörige und rechtlichen Betreuern bzw. Bevollmächtigte.

Kostenfreier Zugang zu Rechtsinformationen über einschlägigen Themen; beispielsweise über: Wunschrecht in der Heimauswahl bei Sozialhilfebezug, Antrag auf Pflegegutachten und Hausrecht in Heimen.

Ι Beratungsdienst Ι 

Broschüren zu entsprechenden Themen sind kostenpflichtig bestellbar. Vergriffene Publikationen werden zum kostenlosen Download zu Verfügung gestellt.

Ι BIVA-Akademie Ι Publikationen Ι 

Ein monatlich erscheinender E-Mail-Newsletter ist kostenlos abonnierbar. Ältere Auflagen sind einsehbar.

Ι Newsletter Ι 

Der Verein wird finanziell unterstützt durch die STIFTUNG STARK IM ALTER, einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts. Stifter ist das Ehepaar Dr. Manfred und Annette Stegger, das nach dem Verkauf seines Internetunternehmens die Stiftung gründete. Ziel der Stiftung ist, die Arbeit anderer Organisationen zu fördern, die sich für alte und pflegebedürftige Menschen einsetzen. Bislang liegt der Schwerpunkt wohl bei der Förderung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA). Das Stifterpaar engagiert sich selbst im Vorstand dieses Vereins. Der Verein ist offen für Einzelpersonen und für Bewohnerbeiräte.


Internetauftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE)

bag-selbsthilfe.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.  (BAG SELBSTHILFE) ist ein Dachverband von mehr als 100 (selbstständigen) Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und ihren Angehörigen. Bei den Mitgliedsorganisationen der BAG SELBSTHILFE handelt es sich überwiegend um Bundesverbände. Daneben sind einige Landesarbeitsgemeinschaften und Fachverbände Mitglieder.

Ι Die BAG Selbsthilfe Ι Mitgliedsorganisationen Ι

Grundgedanke der Selbsthilfevereinigungen und –organisationen ist, sich mit Mitbetroffenen auszutauschen, sich zu unterstützen und vereint die gemeinsamen Interessen und Belange nach außen und gegenüber den staatlichen oder staatlich finanzierten Dienstleistern, den Sozialleistungsträgern und gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten. Viele setzen sich für die Intensivierung von Forschung, Versorgung und für Nachsorge ein.

Angestrebt wird die Beteiligung bzw. verstärkte Beteiligung der  Betroffenen an Entschiedungsfindungsprozessen, um so immer mehr vom Objekt der Fürsorge zum Subjekt und Beteiligten im Gesundheits- und Sozialwesen zu werden.

Die BAG SELBSTHILFE verweist häufig auf Infos und Schriften ihrer Mitglieder, ist aber auch Herausgeber eigener Informationen und Schriften. Wir in der Schule: Chronische Erkrankungen und Behinderungen im Schulalltag – Informationen aus der Selbsthilfe ist ein solch eigenes, inhaltlich wie optisch sehr ansprechendes Werk. Hier werden für Eltern und vor allem auch Lehrer 58 Krankheit kurz beschrieben, die zwar keine sonderpädagogischen Förderungen bedürfen, im Schulalltag aber auch nicht ignoriert werden dürfen. Die 158seitige kostenlos downloadbare Schrift informiert beispielsweise über Morbus Crohn, Hämophilie, Rheuma und Schlaganfall und ganz allgemein über Nachteilsausgleiche für darunter leidende Schüler.

Ι Veröffentlichungen Ι Wir in der Schule Ι


Internetportal der Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)

nakos.de

Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) 

Wer selbst eine Selbsthilfegruppe gründen möchte oder auch „nur“ Anschluss an eine Selbsthilfegruppe sucht, findet hier einen wichtigen Einstieg.

NAKOS informiert und berät bei Gründung von Selbsthilfegruppen, weist zum Beispiel auf gesetzlichen Fördermöglichkeiten wie in § 20h SGB V oder § 45d Absatz 2 SGB XI oder durch Aktion Mensch e.V. hin und unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Vernetzung und in schwierigen Situationen.

Sich selbst finanziert NAKOS durch Mittel des GKV-Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, durch Mittel der Bundesverbände einzelner gesetzlichen Krankenkassen sowie aus Projektmitteln des Bundesministeriums für Gesundheit.


Webseite der Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)

www.dag-shg.de

Der Verein Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat sich die Unterstützung und Förderung von Selbsthilfegruppen zur Aufgabe gemacht. Er fördert u.a. die Zusammenarbeit von Versorgungseinrichtungen mit Selbsthilfegruppen und die fachliche Kompetenz von beruflichen Helfern zur Unterstützung von Selbsthilfekontaktstellen im Bereich Prävention, Rehabilitation und Gesundheitsförderung.


Internetauftritt des Deutschen Behindertenrates (DBR)

deutscher-behindertenrat.de

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis, zu dem sich einige Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfeverbände und Sozialverbände zusammenschlossen haben, um die Selbstbestimmung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durchzusetzen und die Lebensituation dieser Menschen, deren Angehörigen und (Lebens)Partner zu verbessern.

Ι Wir über uns Ι  Ι Mitglieder Ι  

Positionspapier und Stellungnahmen des Deutschen Behindertenrates (DBR) stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung

Ι Service Ι  


Internetportal des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH (IMEW)

imew.de

Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) wurde 2001 von neun Behindertenselbsthilfeorganisationen, Sozialverbänden und Fachverbänden der Freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützige GmbH gegründet, um eine wissenschaftliche Unterstützung für ihre Arbeit zu schaffen.

Ι Inhalte Ι Wir über uns Ι Gesellschafter Ι 

Interdisziplinarität und Einbeziehung der Erfahrungen und Perspektiven der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind den Gesellschaftern wichtig. Ebenso der Transfer der wissenschaftlichen Arbeit in Gesellschaft und Politik.

Ι Inhalte Ι Wir über uns Ι Forschungsprofil Ι 

Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) wendet sich – laut seiner Gründungserklärung – „gegen ein Menschenbild, das den Menschen reduziert auf Leistungen oder Gene und ihn dem Zwang zur Gesundheit ausliefert“.

Ι Inhalte Ι Wir über uns Ι Gründungserklärung Ι

Bei all seinen Fragestellungen sollen besonders die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und die Auswirkungen der Biowissenschaft auf die gesamte Gesellschaft berücksichtigt werden.

Publikationen des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) sind kostenpflichtig als Printmedien bestellbar, aber auch kostenlos einseh- bzw. downloadbar.

Ι Inhalte Ι IMEW-Publikationen Ι

Es besteht eine strukturierte Linksammlung zum Thema „Bioethik und Behinderung“.

Ι Inhalte Ι Linksammlung Ι


Internetseite des Vereins Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland (wir pflegen) e.V.

wir-pflegen.net

In neuerer Zeit erweitert sich die Selbsthilfe-/Selbstbestimmungsbewegung um Initiativen der Angehörigen und der Freunde der betroffenen Menschen.

So gründete sich 2008 die Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland (wir-pflegen) e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.

Ein Netzwerk von regionalen Ansprechpartner in den Bundesländern befindet sich im Aufbau.

Ι Wir über uns Ι Landesansprechpartner Ι 

Pflegende sind nicht nur langjähriger Partner und Ehegatten, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ihrer aller Belastbarkeiten und ihre jeweiligen psychosozialen und finanziellen Grenzen bedürfen beim Thema „Pflege“ ebenso der Berücksichtigung wie die Belange der zu Pflegenden. Der Verein setzt sich deshalb auch für bessere gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen und für die Wertschätzung des Engagements der Angehörigen und „Zugehörigen“ ein.

Der Verein ist u.a. Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO).

Beteiligung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung)

Internetauftritt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

behindertenbeauftragter.de

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird von der Bundesregierung jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt.

Sechs Jahre nach Verabschiedung der UN-BRK, der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen  und drei Jahre nach Ratifizierung, das heißt drei Jahre nach Anerkennung der UN-BRK durch die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002  das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gesetzlich geregelt. An der Ersterarbeitung des Gesetzes waren Betroffene beteiligt worden. Insbesondere das Forum behinderter Juristinnen und Juristen, das im Januar 2000 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat dann auch in der entsprechenden Projektgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mitgewirkt.

§ 18 BGG – AUFGABE UND BEFUGNISSE


(1) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden.

(2) Zur Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 1 beteiligen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren.

(3) Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Seit dieser erstmaligen gesetzlichen Verankerung in § 18 BGG bzw. seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2002 gab es folgende Amtsinhaber:

  • Karl-Hermann Haak, Mitglied des Deutschen Bundestages von 1987 bis 2005; von 1998 bis 2005 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
  • 2005 wird die Bundestagsabgeordnete Karin Evers-Meyer, selbst Mutter eines behinderten Sohnes, für die 16. Legislaturperiode zur Beauftragten bestellt.
  • Am 1.1.2010 nimmt Hubert Hüppe die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten auf. Er war davor Mitglied des Bundestages  gewesen und ist selbst Vater eines behinderten Sohnes.
  • In der 18. Legislaturperiode folgte Verena Bentele im Amt nach. Als blinde Biathletin hat Frau Bentele mehrere Goldmedaillen bei den Paralymics und Weltmeisterschaften gewonnen.Inzwischen, genauer gesagt am 16. Mai 2018 wurde Verena Bentele beim Bundesverbandstag des Sozialverbandes Vdk Deutschland e.V. zur VdK-Präsidentin gewählt. Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gab  sie am 9. Mai 2018 ab.
  • Nachfolger in diesem Amt wurde für die 19. Legislaturperiode Jürgen Dusel. Er ist Jurist, selbst stark sehbehindert und ist seit 2010 Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Brandenburg gewesen.

Internetauftritt der Behindertenbeauftragten der Regierung des Landes Baden-Württemberg

behindertenbeauftragter-bw.de

Entsprechend des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird auch von der Regierung des Landes Baden-Württemberg jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode eine Landes-Behindertenbeauftragte bestellt.

In der laufenden, der 16. Legislaturperiode ist Stephanie Aeffer Inhaberin dieses Ehrenamtes. Frau Aeffer ist selbst körperlich behindert; sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie ist unter u.a. Mitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) und arbeitet als Diplom-Sozialarbeiterin (FH)  beim Aktive Behinderte in Stuttgart – Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Stuttgart e.V. (ABS – ZsL Stuttgart e.V.).

Die Landes-Behindertenbeauftragte ist qua Amtes Vorsitzende des 25köpfigen Landesbehindertenbeirates. Aufgaben und Befugnisse sind in § 16 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) festgelegt.

Ι Landes-Behindertenbeirat Ι

Über die Startseite dieses Internetauftritt des Landes-Behindertenbeauftragten finden Sie auch den Weg zu allen entsprechend Beauftragten in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg, den Kommunalen Behindertenbeauftragten.

Ι Ansprechpartner Ι


Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)

„ergoogeln“

Zusammen mit Prof. Dr. Theresia Degener und den damaligen Kasseler Richtern Gunter Jürgens und  Dr. Andreas Jürgens gründete Horst Frehe das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ). Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) ist ein partei- und verbandsübergreifender Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus der Praxis. Sie arbeiten bzw. arbeiteten hauptberuflich als Richterinnen, Rechtsanwälte, Verwaltungs- oder Verbandsjuristinnen und engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich.

Die ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient der Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung der Behindertenverbände, Behinderteninitiativen und Behindertenselbsthilfegruppen. Bereits im Jahr 2000 hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die später teilweise im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Behindertengleichstellungsgesetz – BGG, 2002)  oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) umgesetzt wurden.

Die Stellungnahmen und Arbeiten sind auf den Internetseiten verschiedener Vereine, Verbände und Ministerien veröffentlicht.

Kontakt zum Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)  kann über die Adresse erfolgen:
FbJJ, Am Dammacker 7, 28201 Bremen

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