Beteiligung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung)

Internetauftritt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

behindertenbeauftragter.de

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird von der Bundesregierung jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt.

Sechs Jahre nach Verabschiedung der UN-BRK, der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen  und drei Jahre nach Ratifizierung, das heißt drei Jahre nach Anerkennung der UN-BRK durch die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002  das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gesetzlich geregelt. An der Ersterarbeitung des Gesetzes waren Betroffene beteiligt worden. Insbesondere das Forum behinderter Juristinnen und Juristen, das im Januar 2000 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat dann auch in der entsprechenden Projektgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mitgewirkt.

§ 18 BGG – AUFGABE UND BEFUGNISSE


(1) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden.

(2) Zur Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 1 beteiligen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren.

(3) Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Seit dieser erstmaligen gesetzlichen Verankerung in § 18 BGG bzw. seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2002 gab es folgende Amtsinhaber:

  • Karl-Hermann Haak, Mitglied des Deutschen Bundestages von 1987 bis 2005; von 1998 bis 2005 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
  • 2005 wird die Bundestagsabgeordnete Karin Evers-Meyer, selbst Mutter eines behinderten Sohnes, für die 16. Legislaturperiode zur Beauftragten bestellt.
  • Am 1.1.2010 nimmt Hubert Hüppe die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten auf. Er war davor Mitglied des Bundestages  gewesen und ist selbst Vater eines behinderten Sohnes.
  • In der 18. Legislaturperiode folgte Verena Bentele im Amt nach. Als blinde Biathletin hat Frau Bentele mehrere Goldmedaillen bei den Paralymics und Weltmeisterschaften gewonnen.Inzwischen, genauer gesagt am 16. Mai 2018 wurde Verena Bentele beim Bundesverbandstag des Sozialverbandes Vdk Deutschland e.V. zur VdK-Präsidentin gewählt. Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gab  sie am 9. Mai 2018 ab.
  • Nachfolger in diesem Amt wurde für die 19. Legislaturperiode Jürgen Dusel. Er ist Jurist, selbst stark sehbehindert und ist seit 2010 Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Brandenburg gewesen.
Internetauftritt der Behindertenbeauftragten der Regierung des Landes Baden-Württemberg

behindertenbeauftragter-bw.de

Entsprechend des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird auch von der Regierung des Landes Baden-Württemberg jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode eine Landes-Behindertenbeauftragte bestellt.

In der laufenden, der 16. Legislaturperiode ist Stephanie Aeffer Inhaberin dieses Ehrenamtes. Frau Aeffer ist selbst körperlich behindert; sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie ist unter u.a. Mitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) und arbeitet als Diplom-Sozialarbeiterin (FH)  beim Aktive Behinderte in Stuttgart – Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Stuttgart e.V. (ABS – ZsL Stuttgart e.V.).

Die Landes-Behindertenbeauftragte ist qua Amtes Vorsitzende des 25köpfigen Landesbehindertenbeirates. Aufgaben und Befugnisse sind in § 16 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) festgelegt.

Ι Landes-Behindertenbeirat Ι

Über die Startseite dieses Internetauftritt des Landes-Behindertenbeauftragten finden Sie auch den Weg zu allen entsprechend Beauftragten in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg, den Kommunalen Behindertenbeauftragten.

Ι Ansprechpartner Ι

Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)

„ergoogeln“

Zusammen mit Prof. Dr. Theresia Degener und den damaligen Kasseler Richtern Gunter Jürgens und  Dr. Andreas Jürgens gründete Horst Frehe das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ). Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) ist ein partei- und verbandsübergreifender Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus der Praxis. Sie arbeiten bzw. arbeiteten hauptberuflich als Richterinnen, Rechtsanwälte, Verwaltungs- oder Verbandsjuristinnen und engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich.

Die ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient der Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung der Behindertenverbände, Behinderteninitiativen und Behindertenselbsthilfegruppen. Bereits im Jahr 2000 hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die später teilweise im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Behindertengleichstellungsgesetz – BGG, 2002)  oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) umgesetzt wurden.

Die Stellungnahmen und Arbeiten sind auf den Internetseiten verschiedener Vereine, Verbände und Ministerien veröffentlicht.

Kontakt zum Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)  kann über die Adresse erfolgen:
FbJJ, Am Dammacker 7, 28201 Bremen

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