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Rechtlicher Betreuer werden – rechtlicher Betreuer sein
Betreuer zu werden, ist nicht schwer. Betreuer zu sein, kann von einem gewissenhaften Menschen schnell auch als schwere Bürde empfunden werden. Aus Angst vor einer zu groß erscheinenden Verantwortung schreckt vielleicht manch einer vor der Übernahme eines solchen Ehrenamtes zurück. Die Angst ist oft unbegründet.
Das Leben eines anderen Menschen „rechtlich zu besorgen“, verlangt weder eine sozialarbeiterische noch sozialpädagogische und schon gar keine juristische Ausbildung. Die meisten Menschen „besorgen“ ihr eigenes Leben auch, ohne die genannten Ausbildungen absolviert zu haben. Bei Bedarf holen sie sich entsprechende professionelle Beratung und Unterstützung ein oder nehmen Sozialleistungen in Anspruch.
Das Leben eines anderen Menschen „rechtlich zu besorgen“, erfordert in erster Linie Herz, gesunden Menschenverstand, Zeit, Durchhaltevermögen und Standfestigkeit.
Sind im Einzelfall doch besondere Qualifikationen erforderlich, dann hat das Betreuungsgericht dies bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen entsprechend qualifizierten professionellen Betreuer, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Vereinsbetreuer, zu bestellen.
Vereinsbetreuer führen als Angestellte eines staatlich anerkannten Betreuungsvereins nicht nur selbst Rechtliche Betreuungen, sondern stehen zusammen mit den Kollegen und Mitarbeitenden des Betreuungsvereins sowohl ehrenamtlichen Betreuern als auch Vorsorge- oder Betreuungs-Bevollmächtigten zur Seite. Eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein ist dafür nicht notwendig; ebenso wenig ist die Inanspruchnahme dieser Dienste zu vergüten.
Unsere Betreuungsvereine freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme und über jede Form der Mithilfe, der Unterstützung und des Lobbyings.
Mehr Beratung, mehr Unterstützungen und andere Hilfen – weniger Rechtliche Betreuungen
Betreuungsvereine sind zur Beratung bei betreuungsrechtlichen Fragen befugt; und zur Beratung bei all den Rechtsfragen, die regelmäßig rund um eine Betreuung oder bei der Ausübung einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht entstehen.
Staatliche Eingriffe durch die Anordnung einer Rechtlichen Betreuung sind nicht nur durch Bevollmächtigungen und vorsorgende Verfügungen vermeid- oder begrenzbar.
Auch andere Hilfen können staatliche Eingriffe begrenzen. Als andere Hilfen kommen beispielsweise in Betracht:
– Sozialleistungen (wie Eingliederungshilfe in Form des Ambulant Betreuten Wohnens)
– niederschwellige professionelle Dienste (wie Beratungsstellen, Tagestreffs)
– Unterstützung und Begleitung durch informierte Nachbarn, Freunde und Verwandte
– Unterstützung durch Sozialverbände und Selbsthilfegruppen.
Unsere Betreuungsvereine freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.
Der Evangelische Landesverband für das Betreuungswesen in Württemberg e.V. möchte mit den Angeboten auf seiner Internetseite mithelfen, Zugang zu Wissen, Recht und Hilfen zu finden.