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Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher, rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer

 

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Betreuungsvereine ist die Suche nach Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten; nicht nur im Betreuungsverein selbst, sondern bei entsprechender Fähigkeit und Neigung auch für einen einzelnen Menschen als dessen rechtlicher Betreuer oder rechtliche Betreuerin.

Hält das Betreuungsgericht die Anordnung einer Rechtlichen Betreuung für erforderlich und stehen Angehörige, Freunde oder Verwandte für dieses Ehrenamt nicht zur Verfügung, dann können die Betreuungsvereine dem Gericht geeignete Kandidaten für diese Aufgabe vorschlagen.

Alle ehrenamtlichen Betreuer – ob nun Angehörige, Freunde und Verwandte der betreuten Menschen oder Betreuer, die sich in Staat, Gesellschaft und für einzelne Menschen ehrenamtlich engagieren möchten – dürfen sich mit Rechtsfragen und mit sonstigen Fragen und Problemen rund um die ehrenamtliche Betreuung an die Betreuungsvereine wenden.

Und nicht nur die ehrenamtlichen Betreuer – in Fachkreisen auch kurz „Angehörigenbetreuer“ und „Fremdbetreuer“ genannt –  sind bei unseren Betreuungsvereinen willkommen; auch die Vorsorge- / Betreuungs-Bevollmächtigten und nicht zuletzt die betroffenen Menschen selbst.

Denn die Menschen, die von rechtlichen Betreuern oder Vorsorge- / Betreuungs-Bevollmächtigten vertreten werden, sind weder rechtlos noch von der Durchsetzung ihrer Rechte abgeschnitten. Und weil dieser Punkt so bedeutsam ist, nochmals in anderen Worten wiederholt: Die betroffenen Menschen sind nicht entmündigt, sie haben lediglich einen Betreuer oder Bevollmächtigten an ihrer Seite, der sie in ihren Rechtsangelegenheiten vertreten darf und vertreten soll – soweit dies erforderlich und im Interesse des betroffenen Menschen ist.

Alle, ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und betroffene Menschen, sind unseren Betreuungsvereinen willkommen.

 Unsere Betreuungsvereine freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.

 

Beratung, Hilfe und Erfahrungsaustausch

 

Betreuungsvereine sind zur Beratung in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten befugt. Sie dürfen auch in all den anderen Rechtsfragen, die regelmäßig rund um eine Betreuung entstehen, beraten. Häufig treten dabei Fragen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes und der Wohnung auf; oder es müssen Behandlung, Therapie und Pflege organisiert und finanziert werden. Die häufig sozialpädagogisch ausgebildeten Mitarbeitenden der Betreuungsvereine stehen auch als erste Ansprechpartner bei sozialen und menschlichen Problemen bereit und vermitteln gegebenenfalls an weitergehende Dienste und Einrichtungen.

Neben Beratung und Hilfe bieten die Betreuungsvereine auch Fortbildungen zu einschlägigen Fach- und Rechtsthemen für im Betreuungswesen engagierte Menschen oder am Betreuungsrecht Interessierte an.

Zudem organisieren Betreuungsvereine regelmäßig gesellige Treffen, die zu Erfahrungsaustausch und Kommunikation beitragen sollen.

 Unsere Betreuungsvereine freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.

 

Vereinsbetreuer

 

Die Mitarbeitenden unserer staatlich anerkannten  Betreuungsvereine begegnen Ihnen nicht als weltfremde Theoretiker. Sie führen selbst zahlreiche Rechtliche Betreuungen. Als hauptberufliche Betreuer werden sie – in Abgrenzung zu den selbständigen / freiberuflichen Betreuern – in Fachkreisen auch kurz „Vereinsbetreuer“ genannt.

Betreuungsgerichte bestellen Vereinsbetreuer meist für Menschen, bei denen umfangreichere Aufgaben anstehen und schwierigere rechtliche oder soziale Probleme zu bewältigen sind. In der Regel werden dabei die Mitarbeitenden selbst als rechtliche Betreuer bestellt. Der Verein als juristische Person darf nur ausnahmsweise als rechtlicher Betreuer bestellt werden und zwar in den Fällen, in denen eine Betreuung durch eine Einzelperson – beispielsweise durch einen  ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer – nicht möglich ist.