Betreuungsrecht
Betreuung oder Bevollmächtigung – Betreuung und Bevollmächtigung – Betreuung trotz Bevollmächtigung
Ja was denn nun?
Ganz einfach: Eine Vorsorgevollmacht / Bevollmächtigung steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen.
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht …
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Bankvollmacht, Vorsorge-General-Vollmacht …. Vollmachten und kein Ende?
Nur nicht verwirren lassen. Zunächst einmal gilt: Eine Vollmacht gibt einer Person das Recht, eine andere Person rechtlich zu vertreten.