Ein weiteres von der Bundesnotarkammer verantwortetes Internetportal

vorsorgeregister.de

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Gemäß § 78 BNotO (Bundesnotarordnung) hat die Bundesnotarkammer den gesetzlichen Auftrag, als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, das heißt das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) zu führen.

In das Zentrale Vorsorgeregister dürfen Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, die Vollmacht und deren Inhalt sowie über Vorschläge zur Auswahl des Betreuers, Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung und über den Vorschlagenden aufgenommen werden.

Nach Abschluss der Registrierung einer Vorsorgeurkunde versendet die Bundesnotarkammer kostenfrei die ZVR-Card zur Dokumentation der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Die ZVR-Card ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die für den Notfall immer bei sich geführt werden sollte.

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