Internetportal der Bundesnotarkammer

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Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Die Notare sind in das Justizsystem eingebunden. Auswahl und Ernennung der Notare obliegen den staatlichen Justizverwaltungen, das heißt den Justizministerien der Länder. Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

In Baden-Württemberg besteht noch bis Ende 2017 die Besonderheit, dass neben hauptberuflichen Notaren und Anwaltsnotaren auch noch Notare im Landesdienst tätig sind. Im württembergischen Landesteil sind dies die Notarvertreter und Bezirksnotare, im badischen Landesteil sind dies die Richternotare.

Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind Notare wie Richter sachlich und persönlich unabhängig; mit anderen Worten, sie sind allein dem Gesetz unterworfen.

Zu den Tätigkeitsfeldern eines Notars erhalten Sie ausführliche Informationen unter:

Ι Notar Ι Tätigkeitsfelder Ι

Ein Video informiert kostenlos über die Themen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Ι Bürgerservice Ι Notfallvorsorge Ι

Bei der Suche nach einem Notar hilft eine unter anderem nach Ort, Umkreissuche und Sprachen differenzierte Suchmaske.

Ι Bürgerservice Ι Notarsuche Ι

Ein Glossar erläutert kostenlos mehr als 80 Begriffe im Zusammenhang mit notariellen Urkunden, von Aufenthaltsbestimmung bis Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Ι Bürgerservice Ι Glossar Ι A – Z Ι

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