Internetportal der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

lebenshilfe.de

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist der 1958 von Eltern und Fachleuten gegründete Dachverband auf Bundesebene für Menschen mit geistiger Behinderung. Im Lauf der Jahre hat er sich zu einem Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien entwickelt. Dabei versteht sich die Lebenshilfe laut ihrer Satzung als Selbsthilfeorganisation und Solidargemeinschaft

Ι Über uns Ι Geschichte der Lebenshilfe Ι    und     Ι Über uns Ι Satzung, Geschäfts- und Beitragsordnung Ι

2012 wurde die frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Vorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. gewählt. Mitglied im Bundesvorstand ist u.a. auch der frühere Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Peter Masuch.

Zweimal jährlich ist ein Newsletter kostenlos – auch in leichter Sprache – verfügbar.

Ι Service Ι Newsletter Ι 

Ein breites Angebot zu fachspezifischen, sozialpolitischen und rechtlichen Themen steht zum kostenlosen Abruf bereit.

Ι Themen und Recht Ι 

Die rechtlichen Hilfen reichen vom Vereins- und Betreuungsrecht, über einzelne Sozialversicherungszweige und über die Grundsicherung bis hin zum sogenannten Behindertentestament.

Ι Themen und Recht Ι  Recht Ι 

Unter den im eigenen Fachverlag publizierten kostenpflichtigen Zeitschriften und Zeitungen ist vor allem auch der Rechtsdienst der Lebenshilfe zu empfehlen. Er informiert über aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik und über die behinderte Menschen betreffende Rechtsprechung.

Ι Bücher und Zeitschriften Ι 

Recherchemöglichkeit zu den Landesverbänden, Orts- und Kreisvereinigungen und zu den Einrichtungen der Lebenshilfe.

Ι Über uns Ι Die Lebenshilfe in Ihrer Nähe Ι 

Informationen für Eltern, die ein behindertes Kind erwarten, und für behinderte Eltern finden sich ebenso wie Informationen für zugewanderte Familien.

Ι Leben mit Behinderung Ι 

 

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. engagiert sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international.

Seit 1990 gibt sie die dreimal jährlich erscheinende Zeitschrift Behinderung und internationale Entwicklung / Disability and International Development in deutscher und in englischer Sprache heraus. Die Herausgabe erfolgt über den eigenständigen Verein Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V. Kostenfrei ist die Zeitschrift im pdf-Format per E-Mail-Versand zugänglich; und als kostenlose Downloads unter: www.bezev.de   und   www.zbdw.de

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist – national wie  international – selbst Mitglied von Organisationen oder an Organisationen beteiligt bzw. mit ihnen vernetzt.

Ι Über uns Ι Mitgliedschaften Ι   (mit zahlreichen Links)

 

Last but not least sei das Thema „Mein Lebensbuch – Was mir und anderen wichtig ist“ erwähnt.

Konzipiert ist dieses Lebensbuch für Menschen mit Lernbehinderungen. Es besteht aus einem 160seitigen Ordner und einem Begleitheft, das Hilfestellung beim „Füllen“ des Lebensbuches geben soll.

Ι Bücher und Zeitschriften Ι Bücher im Lebenshilfe-Verlag Ι Büchersuche 

TIPP


Die Erstellung von Lebensbüchern ist eine Form von Biographiearbeit nicht nur für behinderte Menschen, sondern auch für Pflegekinder, alte und pflegebedürftige Menschen.

Mittlerweile werden auf dem Markt zahlreiche Vorlagen angeboten. Doch lassen sich Lebensbücher auch selbst gestalten. Ringbücher und Ringordner sind dafür flexibel einsetzbar; sie lassen sich leicht in verschiedene Lebenskapitel untergliedern und ohne großen Aufwand aktualisieren. Und sie können mit unterschiedlichsten Ausdrucksformen und Erinnerungen gefüllt werden: Zeichnungen, Fotos, CDs, Notizen, selbstgeschriebenen Geschichten, abgeschriebene Gedichte, kopierten Kochrezepten unter vielem anderen mehr.

Lebensbücher lassen sich auch so umgestalten, dass sie beispielsweise beim Eintritt eines Pflegefalles den für die Pflege verantwortlichen Menschen einen Eindruck vom Leben, Wünschen und Vorstellungen des pflegebedürftigen Menschen vermitteln. Das Gleiche gilt für den Fall einer Rechtlichen Betreuung bzw. Bevollmächtigung.

 

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