Internetportal des Europarates (Conseil de l’Europe / Council of Europe) zum Thema Menschenrechte
Der Europarat (Conseil de l’Europe / Council of Europe) ist ein 1949 gegründeter Zusammenschluss europäischer Staaten.
Deutschland ist dem Europarat im Juli 1950 als vierzehnter Mitgliedsstaat beigetreten. Inzwischen sind fast alle Staaten in Europa beigetreten; unter anderem die Russische Föderation und die Türkei.
Am 4. November 1950, also nicht ganz zwei Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, wurde durch den Europarat erstmalig für Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz unterzeichnet. In dieser Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten sich die Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen zu achten.
Deutschland hat die Konvention am 4. November 1950 in Rom (mit)unterzeichnet und am 5. Dezember 1952 ratifiziert. Sie ist in Deutschland am 3. September 1953 in Kraft getreten.
Der Europarat ist kein Teil der Europäischen Union (EU). Vielmehr hat auch die Europäische Union (EU) inzwischen die [Europäische] Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet und ratifiziert.
Ein wichtiges Organ des Europarates ist der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. (DIMR)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) ist ein gemeinnütziger Verein und wird von verschiedenen Bundesministerien sowie aus Drittmitteln finanziert. Die Richtlinien für die inhaltliche Ausrichtung seiner Arbeit legt ein 18-köpfiges Kuratorium fest, dessen Mitglieder aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Medien kommen.
Das Institut soll sich dafür einsetzen, dass Menschenrechte bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen berücksichtigt und internationale Menschenrechtsabkommen in Deutschland umgesetzt werden.
Seit 2009 ist das Institut auch mit dem Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention schützt und fördert die Rechte von Menschen mit Behinderungen und begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.
Ι Monitoringstelle UN-BRK Ι
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) veröffentlicht Studien, Stellungnahmen, Positionspapiere und Bildungsmaterialien zu Fragen des Menschenrechts, organisiert Fachgespräche, Seminare und Konferenzen, verfasst in ausgewählten Fällen gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte und führt Fortbildungen durch.
Da das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) die von den Vereinten Nationen (UN) für die nationalen Menschenrechtsinstitutionen proklamierten Standards voll erfüllt, hat es Rederecht im UN-Menschenrechtsrat und kann eng mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen zusammenarbeiten. Ebenso besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Europarat und der Europäischen Grundrechteagentur.
Zugang zu zahlreichen Audios, Videos und zu Filmen in Gebärdensprache; zum Beispiel Videomitschnitte von Veranstaltungen, Audiomitschnitte von Lesungen. Die Themen reichen von „Frauen in Flüchtlingsunterkünften“, über „Diskriminierungsschutz“, „Interviews mit Rechtsexperten“, über die „Euthanasie von 1939 – 1945“ und „Drohneneinsätzen“ bis hin zu einer biographischen Lesung mit einer blinden, jungen Rechtsanwältin und ihrem sehenden, älteren Kollegen.
Ι Service I Mediathek Ι
Umfangreicher und informativer Zugang zu den für Deutschland wichtigen europäischen Schutzsystemen und dem Schutzsystemen der Vereinten Nationen (UN). Kostenloser Zugang zu Vertragstexten, zu Erklärungen und Vorbehalten, Kostenhilfegesetzen, Entscheidungen und Urteilen, zahlreiche Links, beispielsweise zum Beauftragten für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz
Ι Menschenrechtsinstrumente Ι
Zugang zu ausgewählten Entscheidungen internationaler Spruchkörper, wie beispielsweise der UN-Fachausschüsse, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Die Entscheidungen sind in deutscher Sprache zusammengefasst. Die Volltexte stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung; meist in englischer Sprache. Diverse Suchfunktionen und Filter helfen bei der Durchforstung der Datenbank.
Ι Rechtsprechungsdatenbank ius menschenrechte Ι Datenbank Ι
Internetportal des Forums Menschenrechte e.V.
Der Verbund Forum Menschenrechte e.V. ist der 1994 gegründete Zusammenschluss von über 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGO), die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtsschutz einsetzen – weltweit, in einzelnen Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierzu zählen beispielsweise das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB), die Humanistische Union ebenso wie die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland – ISD Bund e.V., der Nationale Geistige Rat der Baha’i e.V. oder die Reporter ohne Grenzen.
Ι Über uns Ι Mitgliedsorganisationen Ι
Zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung wurde das Handbuch Menschenrechte erarbeitet, das mittlerweile, das heißt 2015 in 7. Auflage erschienen ist. Es ist online kostenfrei zugänglich und downloadbar.
Ι Publikationen Ι Handbuch Menschenrechte Ι
Jahresberichte, Dokumentationen und weitere Publikationen sind kostenfrei downloadbar; beispielsweise das Positionspapier „Menschenrechte für Menschen ohne Papiere realisieren!“ (2008).
Ι Publikationen Ι weitere Publikationen Ι
Der Newsletter FORUMSWOCHE, der in der Regel wöchentlich erscheint, ist kostenlos abonnierbar.
Ι Newsletter Abonnement Ι
Webseite von Professor Dr. iur. Marten Breuer
Prof. Dr. Marten Breuer hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung der Universität Konstanz inne.
Mit dem Internetprojekt stellt Prof. Breuer ein kostenloses Fundstellenverzeichnis zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Verfügung. Prof. Breuer verfolgt damit das Ziel, dieser Rechtsprechung im deutschsprachigen Raum größere Beachtung zu verschaffen. Dazu werden laufend juristische Fachzeitschriften auf Übersetzungen von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in deutscher Sprache durchgesehen.
Ein Register führt die Fundstellen in alphabetischer sowie chronologischer Reihenfolge auf. Darüber hinaus sind Literaturhinweise und weiterführende Links zugänglich.
Internetauftritt des JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
Der junge, gemeinnützige JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland wurde von zwei Juristinnen und einer Politologin initiiert. Die Gründerinnen möchten mit ihren beruflichen, nationalen und internationalen Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit und in der anwaltlichen Beratung ihren Einsatz u.a. für geflüchtete Menschen und von Gewalt betroffenen Frauen vernetzen.
Ι Team Ι
JUMEN e.V. engagiert sich für den Schutz der Grund- und Menschenrechte in Deutschland, das heißt für ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben aller in Deutschland lebenden Menschen.
Wie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, bietet auch JUMEN e.V. für von Menschenrechtsverletztungen betroffene Personen strategische Prozessführungen an. Während das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) auch auf Menschenrechtsverletzungen deutscher Personen im Ausland einen Fokus legt, kümmert sich JUMEN e.V. auf Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.
Strategische Prozessführung bedeutet, dass juristisch erarbeitet wird, wie ein (Einzel)Fall gelagert sein müsste, um anhand dieses (Einzel)Falles die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes bzw. einer Regelung gerichtlich feststellen zu lassen. Dann wird nach einem konkreten, geeigneten Fall „gesucht“; im Netzwerk und bei Beratungsstellen.
JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland hat sich dem Verbund Forum Menschenrechte e.V. angeschlossen.
Internetportal des European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Der 2007 von Menschenrechtsanwälten in Berlin gegründete gemeinnützige Verein European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) setzt sich für den Schutz der Menschenrechte ein, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (link)und anderen Menschenrechtsdeklarationen sowie in nationalen Verfassungen (zum Beispiel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) garantiert werden.
Der ECCHR macht sich zur Aufgabe, die Menschenrechte mit juristischen Mitteln durchzusetzen. So auch der Titel des Jahresberichtes 2016.
Ι Publikationen Ι Jahresberichte Ι ECCHR-Jahresbericht 2016 Ι
Ein Fokus der Tätigkeit liegt dabei auch auf Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen.
Ι Wirtschaft und Menschenrechte Ι
Rechtsgutachten sind kostenlos downloadbar.
Ι Publikationen Ι Rechtsgutachten Ι
Mit Kurzinformationen wird auf fremde Fachartikel verlinkt.
Ι Publikationen Ι Fachartikel Ι
Organisationseigene Publikationen wollen einen Einblick in die Vereinsarbeit geben und Hintergrundswissen zu Einzelfällen sowie zu juristischen Mitteln und Rechtsentwicklungen liefern.
Ι Publikationen Ι ECCHR Publikationen Ι
Auch die Förderung des juristischen Nachwuchses und die internationale Vernetzung gehört zum Arbeitsprogramm des ECCHR.
Ι Education Programm Ι übergreifendes Lernen Ι
Zu einem der Themenschwerpunkte gehört die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union (EU).
Ι Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung Ι Migration und Flucht Ι
Jährlich erscheinen ungefähr sechs Newsletter, in denen das European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) über seine Veranstaltungen und Veröffentlichungen informiert. Der elektronische Newsletter ist kostenlos abonnierbar. Die bereits erschienenen Newsletter sind kostenlos downloadbar.
Ι Newsletter Ι