Gemeinsames Internetangebot der 16 Verbraucherzentralen der Länder und des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherverband Bundeszentrale e.V. (vzbv)

igel-aerger.de

Die Verbraucherzentralen der Länder und der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherverband Bundeszentrale e.V. (vzbv) bieten unter vielem anderen mehr auch Informationen, Hilfen und Beratung zu Themen rund um Gesundheit und Pflege an.

www.verbraucherzentrale.de

Ι  Themen  Ι  Gesundheit + Pflege  Ι  

Den sogenannten IGeL-Leistungen, den „Individuellen Gesundheitsleistungen“ der Ärzte widmen sie einen eigenen Zugang.

Ob Zahnsteinentfernung, Amalganfüllungen, ob Knochendichtemessung bei Osteoporose (Knochenschwund), ob Dermatoskopie bei der Hautkrebs-Früherkennung/-vorsorge, nicht immer muss die Leistung als Selbstzahler beim Arzt eingekauft werden.

Im Einzelfall kann es sich um eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handeln. Risikopatienten oder Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen erhalten die Maßnahmen als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus können die Leistungen eventuell auch als sogenannte Satzungsleistung der einzelnen gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden.

Ι  Beim Arzt  Ι  IGeL-Infos  Ι  Kostenerstattung von IGeL durch die Krankenkassen  Ι  

Tipps und Filme zum Umgang mit IGeL-Angeboten oder mit Wahlleistungen im Krankenhaus bieten umfangreiche Hilfen und Verweise.

Antworten zu Fragen rund um zahnärztliche IGeL-Leistungen gibt es über den direkten Zugang:

www.kostenfalle-zahn.de

 

Hinweis am Beispiel der Knochendichtemessung:

Hat ein Arzt seine Kassenzulassung für die Durchführung einer Knochendichtemessung abgegeben, darf er diese Leistung nicht mehr als Kassenleistung erbringen. Er darf die Leistung dann nur noch als IGeL-Leistung anbieten. Grund für die „Rückgabe“ der Kassenzulassung war meist die Höhe des von der Kassenärztlichen Vereinigung festgesetzten einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Mit anderen Worten, Grund war die Höhe der Vergütung für eine Knochendichtemessung.

Dies führt dazu, dass man einen Arzt suchen muss, der die Kassenzulassung dafür noch nicht zurückgegeben hat.

Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung kann über solche Ärzte Auskunft erteilen. Über das Internetportal des Dachverbandes, das heißt der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) www.kbv.de gelangen Sie zu den Auskunftsdiensten der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland.

Ι  Service  Ι  Service für Patienten  Ι  Arztsuche  Ι  

Es gibt auch eine kostenlose zahnärztliche Patientenberatung der Zahnärztekammern. http://www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de

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