Vorsorge für das Leben seines minderjährigen Kindes (Sorgerechtsverfügung)

Sterben Eltern oder ein allein sorgeberechtigter Elternteil oder ruht die elterliche Sorge – zum Beispiel wegen Geschäftsunfähigkeit oder auf Grund richterlicher Feststellung bei längerfristiger Verhinderung wegen schwerer Krankheit – dann hat dies auch rechtliche Auswirkungen für das minderjährige Kind.

Ruht die elterliche Sorge, darf der betroffene Elternteil dieses Recht nicht ausüben. Kann auch der andere Elternteil aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die elterliche Sorge nicht ausüben, ist die gerichtliche Bestellung eines Pflegers oder Vormundes erforderlich.

Mit einer Sorgerechtsverfügung können die Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil Einfluss auf die Entscheidung des Vormundschafts- bzw. Familiengerichts nehmen. Sie können beispielsweise Personen benennen, die sie gerne als Vormund eingesetzt sehen wollen oder auch festlegen, wer auf gar keinen Fall bestellt werden sollte.

§ 1777 Absatz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt, dass die Benennung eines Vormundes durch letztwillige Verfügung zu erfolgen hat. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Formvorschriften zu beachten sind.

Wie bei der Vorsorge für das eigene Leben (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) und wie bei erbrechtlichen Verfügungen gilt auch hier die Empfehlung, individuelle Rechtsberatung und Hilfestellung einzuholen.

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Internetportal der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen

sachsen.de

Informationen der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen zum Sorgerecht und zur Sorgerechtsverfügung.

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Hier sind Musterverfügungen der DVZ-Deutschen Verfügungszentrale AG einsehbar. Bei der DVZ-Deutschen Verfügungszentrale AG handelt es sich um eine private Unternehmung, die eine Datenbank betreibt, in der Vorsorgeverfügungen registriert und archiviert werden können.

Internetportal der ERGO Versicherungsgruppe AG und ihrer D.A.S.-Rechtsschutzversicherung

das.de

Informationen der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung (ERGO Versicherungsgruppe AG) zur Sorgerechtsverfügung und kostenlose Downloadmöglichkeit eines vierseitigen (älteren) Merkblattes mit Formulierungsvorschlägen (Stand: Januar 2012). Zugang zum aktualisierten Merkblatt und zur Hotline nur für Kunden.

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