Vorsorge für das eigene Leben (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)

Wie bei der Sorgerechtsverfügung für das minderjährige Kind und wie bei erbrechtlichen Verfügungen gilt auch hier – bei der Vorsorge für das eigene Leben durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung – die Empfehlung, individuelle Rechtsberatung und Hilfestellung einzuholen.

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Internetportal der Bundesnotarkammer

bnotk.de

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Die Notare sind in das Justizsystem eingebunden. Auswahl und Ernennung der Notare obliegen den staatlichen Justizverwaltungen, das heißt den Justizministerien der Länder. Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

In Baden-Württemberg besteht noch bis Ende 2017 die Besonderheit, dass neben hauptberuflichen Notaren und Anwaltsnotaren auch noch Notare im Landesdienst tätig sind. Im württembergischen Landesteil sind dies die Notarvertreter und Bezirksnotare, im badischen Landesteil sind dies die Richternotare.

Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind Notare wie Richter sachlich und persönlich unabhängig; mit anderen Worten, sie sind allein dem Gesetz unterworfen.

Zu den Tätigkeitsfeldern eines Notars erhalten Sie ausführliche Informationen unter:

Ι Notar Ι Tätigkeitsfelder Ι

Ein Video informiert kostenlos über die Themen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Ι Bürgerservice Ι Notfallvorsorge Ι

Bei der Suche nach einem Notar hilft eine unter anderem nach Ort, Umkreissuche und Sprachen differenzierte Suchmaske.

Ι Bürgerservice Ι Notarsuche Ι

Ein Glossar erläutert kostenlos mehr als 80 Begriffe im Zusammenhang mit notariellen Urkunden, von Aufenthaltsbestimmung bis Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Ι Bürgerservice Ι Glossar Ι A – Z Ι

Ein weiteres von der Bundesnotarkammer verantwortetes Internetportal

vorsorgeregister.de

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Gemäß § 78 BNotO (Bundesnotarordnung) hat die Bundesnotarkammer den gesetzlichen Auftrag, als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, das heißt das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) zu führen.

In das Zentrale Vorsorgeregister dürfen Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, die Vollmacht und deren Inhalt sowie über Vorschläge zur Auswahl des Betreuers, Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung und über den Vorschlagenden aufgenommen werden.

Nach Abschluss der Registrierung einer Vorsorgeurkunde versendet die Bundesnotarkammer kostenfrei die ZVR-Card zur Dokumentation der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Die ZVR-Card ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die für den Notfall immer bei sich geführt werden sollte.

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