Vermächtnis, Testament

Von der Bundesnotarkammer verantwortetes Internetportal

testamentsregister.de

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Gemäß § 78 BNotO (Bundesnotarordnung) hat die Bundesnotarkammer den gesetzlichen Auftrag, als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über die Verwahrung sogenannter erbfolgerelevanter Urkunden und sonstiger erbfolgerelevanter Daten zu führen. Das heißt die Bundesnotarkammer muss das Zentrale Testamentsregister (ZTR) führen.

In einem Todesfall benachrichtigt das zuständige Standesamt die Registerbehörde über den Tod, die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit der verstorbenen Person (Sterbefallmitteilung). Die Registerbehörde prüft daraufhin, ob im Zentralen Testamentsregister erbfolgerelevanten Informationen vorliegen. Liegen solche Daten vor, benachrichtigt die Registerbehörde unverzüglich, das zuständige Nachlassgericht und die verwahrenden Stellen.

Im Glossar des Internetauftritts gibt es kostenlose kurze Informationen zum Erbrecht, von A, wie der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, bis Z, wie Zuwendungsverzicht.

Ι Service Ι Glossar Ι  

Ausführlichere kostenlose Informationen rund um´s Vererben, also zu Erbvertrag, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsverzicht und vielem anderen mehr.

Ι sicher Vererben Ι  

Daneben noch umfangreiche kostenlose Informationen zum (eingetretenen) Erbfall, also unter anderem zu Erbenermittlung, Erbengemeinschaft und Erbenhaftung.

Ι Nachlass und Erbe Ι  

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