Vorsorge treffen

Vorsorge für das eigene Leben (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)

Wie bei der Sorgerechtsverfügung für das minderjährige Kind und wie bei erbrechtlichen Verfügungen gilt auch hier – bei der Vorsorge für das eigene Leben durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung – die Empfehlung, individuelle Rechtsberatung und Hilfestellung einzuholen.


Internetportal der Bundesnotarkammer

bnotk.de

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Die Notare sind in das Justizsystem eingebunden. Auswahl und Ernennung der Notare obliegen den staatlichen Justizverwaltungen, das heißt den Justizministerien der Länder. Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

In Baden-Württemberg besteht noch bis Ende 2017 die Besonderheit, dass neben hauptberuflichen Notaren und Anwaltsnotaren auch noch Notare im Landesdienst tätig sind. Im württembergischen Landesteil sind dies die Notarvertreter und Bezirksnotare, im badischen Landesteil sind dies die Richternotare.

Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind Notare wie Richter sachlich und persönlich unabhängig; mit anderen Worten, sie sind allein dem Gesetz unterworfen.

Zu den Tätigkeitsfeldern eines Notars erhalten Sie ausführliche Informationen unter:

Ι Notar Ι Tätigkeitsfelder Ι

Ein Video informiert kostenlos über die Themen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Ι Bürgerservice Ι Notfallvorsorge Ι

Bei der Suche nach einem Notar hilft eine unter anderem nach Ort, Umkreissuche und Sprachen differenzierte Suchmaske.

Ι Bürgerservice Ι Notarsuche Ι

Ein Glossar erläutert kostenlos mehr als 80 Begriffe im Zusammenhang mit notariellen Urkunden, von Aufenthaltsbestimmung bis Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Ι Bürgerservice Ι Glossar Ι A – Z Ι


Ein weiteres von der Bundesnotarkammer verantwortetes Internetportal

vorsorgeregister.de

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Gemäß § 78 BNotO (Bundesnotarordnung) hat die Bundesnotarkammer den gesetzlichen Auftrag, als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, das heißt das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) zu führen.

In das Zentrale Vorsorgeregister dürfen Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, die Vollmacht und deren Inhalt sowie über Vorschläge zur Auswahl des Betreuers, Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung und über den Vorschlagenden aufgenommen werden.

Nach Abschluss der Registrierung einer Vorsorgeurkunde versendet die Bundesnotarkammer kostenfrei die ZVR-Card zur Dokumentation der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Die ZVR-Card ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die für den Notfall immer bei sich geführt werden sollte.

Vorsorge für das Leben seines minderjährigen Kindes (Sorgerechtsverfügung)

Sterben Eltern oder ein allein sorgeberechtigter Elternteil oder ruht die elterliche Sorge – zum Beispiel wegen Geschäftsunfähigkeit oder auf Grund richterlicher Feststellung bei längerfristiger Verhinderung wegen schwerer Krankheit – dann hat dies auch rechtliche Auswirkungen für das minderjährige Kind.

Ruht die elterliche Sorge, darf der betroffene Elternteil dieses Recht nicht ausüben. Kann auch der andere Elternteil aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die elterliche Sorge nicht ausüben, ist die gerichtliche Bestellung eines Pflegers oder Vormundes erforderlich.

Mit einer Sorgerechtsverfügung können die Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil Einfluss auf die Entscheidung des Vormundschafts- bzw. Familiengerichts nehmen. Sie können beispielsweise Personen benennen, die sie gerne als Vormund eingesetzt sehen wollen oder auch festlegen, wer auf gar keinen Fall bestellt werden sollte.

§ 1777 Absatz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt, dass die Benennung eines Vormundes durch letztwillige Verfügung zu erfolgen hat. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Formvorschriften zu beachten sind.

Wie bei der Vorsorge für das eigene Leben (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) und wie bei erbrechtlichen Verfügungen gilt auch hier die Empfehlung, individuelle Rechtsberatung und Hilfestellung einzuholen.


Internetportal der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen

sachsen.de

Informationen der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen zum Sorgerecht und zur Sorgerechtsverfügung.

Ι Service Ι Amt24 Ι Gesundheit und Vorsorge Ι Vorsorge für Krankheit, Unfall, Tod Ι Sorgerechtsverfügung Ι

Hier sind Musterverfügungen der DVZ-Deutschen Verfügungszentrale AG einsehbar. Bei der DVZ-Deutschen Verfügungszentrale AG handelt es sich um eine private Unternehmung, die eine Datenbank betreibt, in der Vorsorgeverfügungen registriert und archiviert werden können.


Internetportal der ERGO Versicherungsgruppe AG und ihrer D.A.S.-Rechtsschutzversicherung

das.de

Informationen der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung (ERGO Versicherungsgruppe AG) zur Sorgerechtsverfügung und kostenlose Downloadmöglichkeit eines vierseitigen (älteren) Merkblattes mit Formulierungsvorschlägen (Stand: Januar 2012). Zugang zum aktualisierten Merkblatt und zur Hotline nur für Kunden.

Ι Rechtsportal Ι aktuelles Recht Ι Verbraucherinfos Ι Sorgerechtsverfügung Ι

Organ-, Blut- und Gewebespende

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetz vom 21. Juli 2012 wurde mit Wirkung ab 1. November 2012 die bisherige erweiterte Zustimmungslösung zur Organ- und Gewebespende durch die Entscheidungslösung ersetzt. Seither soll jeder Mensch regelmäßig seine eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende prüfen und schriftlich festhalten.

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dazu alle zwei Jahre den Vordruck eines Organspendeausweises und Informationsmaterial zur Verfügung. Dies wird mit der Aufforderung verbunden, die persönliche Entscheidung zu dokumentieren.

Niemand ist zur Entscheidung und Dokumentation verpflichtet.

Ist jedoch der Wille des Menschen nicht dokumentiert oder nicht bekannt, entscheiden seine nächsten Angehörigen auf der Grundlage seines mutmaßlichen Willens.


Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

bzga.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Bundesbehörde unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Aufgabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind Gesundheit und Prävention. Die Fachbehörde bietet vor allem gesundheitliche Aufklärung, Beratung, Studien, Fachpublikationen, Datenbanken an.

Angeboten werden zahlreiche und umfangreiche Informationen, Info-Dienste, Medienangebote und Links unter anderem zu den Schwerpunkten der BZgA, wie Aidsprävention, Sexualaufklärung, Suchtprävention bei legalen und illegalen Drogen, Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheit älterer Menschen, Gesundheit von Menschen mit Migrationshintergrund, gesunde Ernährung und Organ-, Blut- und Gewebespenden.

Ι Die BZgA im Internet Ι Organpaten Ι

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) möchte umfangreich zur Organ- und Gewebespende informieren und zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema motivieren. Jeder soll dazu angeregt werden, für sich eine eigene Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu treffen und diese Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen.

Kostenloser Download eines Organspendeausweises möglich; unter anderem in allen EU-Amtssprachen.

Ι Organ- und Gewebespende Ι Organspendeausweis Deutsch Ι

Kostenloser Download von Informationen zur Organspende auch in Leichter Sprache möglich.

Ι Informationsmaterialien Ι Organspende Ι

Links zu den weiteren Internetangeboten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

www.organspende-info.de  und  www.organpaten.de.

Diese Internetseiten informieren über die Möglichkeit, den Ablauf und die Bedeutung von Organspende und stellen die Organspende-Kampagne Organpaten werden vor. Zahlreiche Links führen zu Fachverbänden, Transplantationszentren sowie zu Betroffenen- und Selbsthilfegruppen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Organspendeausweis herunterzuladen und sich Materialien zum Thema zu bestellen.

Der interaktive Internetauftritt www.organpaten.de bietet zudem die Möglichkeit, ein persönliches Statement zur Organspende abzugeben.


Webseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

dso.de

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz (TPG) beauftragte Koordinierungsstelle für die Organspende in Deutschland. Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in Frankfurt / Main. Daneben gibt es 9 regionale Zentren in Deutschland, darunter das Zentrum für das Land Baden-Württemberg.

Die allgemein zugänglichen Informationen sind in die zwei Kategorien Organspende und –transplantation und umfangreiche Fachinformation gegliedert.

Die Fachinformationen sind in zahlreiche Kategorien untergliedert und bieten Informationen angefangen von der Todesfeststellung, über die Organprotektiven Intensivtherapie des Spenders bis hin zur Organentnahme und zur Transplantation. Zu diesen Kategorien gibt es dann weiterführende Informationen, Links und Downloads.

Auch Checklisten, Formulare und Materialien für den Organspendeprozess sind allgemein zugänglich und stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ι Fachinformation Ι Downloads Ι Formulare Ι

Der Zugriff auf zahlreiche Links ist abstimmbar auf die einzelnen Zielgruppen, wie zum Beispiel Fachpublikum oder Angehörige und Patienten.

Ι Servicecenter Ι Fachpublikum Ι weitere Informationen Ι Links Ι


Zwei separate Internetauftritte der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

evangelischefrauen-deutschland.de

organspende-entscheide-ich.de

Der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) ist ein Dachverband verbandlich oder landeskirchlich organisierter Vereinigungen evangelischer Frauen.

Ι Verband Ι Mitglieder Ι

Der Verband bezieht Positionen zu gesellschafts-, kirchen- und entwicklungspolitischen Fragen und publiziert über frauenrelevante Entwicklungen in Kirche, Gesellschaft und Politik.

In diesem Zusammenhang hat sich der Verband mit den Themen, Tod und Sterben, Hirntod und Organtransplantationen befasst und in 2013 ein Positionspapier hierzu verabschiedet. Das 80seitige Positionspapier steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ι Publikationen Ι Positionspapiere Ι

 

Der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) verantwortet auch die separate Webseite / Kampagne Organspende.entscheide ich.  
Dort steht der andere / alternative Organspendeausweis zum kostenlosen Download zur Verfügung.


Internetauftritt des Deutschen Ethikrates

ethikrat.org

Der Deutsche Ethikrat ist ein aufgrund des Ethikratgesetzes (EthRG) vom 16. Juli 2007 bestellter Zusammenschluss von 26 Sachverständigen aus der Wissenschaft; u.a. aus Naturwissenschaft, Medizin, Philosopie, Theologie, Ökonomie, Rechts- und Sozialwissenschaft.

Ι Über uns Ι Mitglieder Ι

Die Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages eingerichtet und untersteht der fachlichen Weisung des von den Mitgliedern des Gremius in geheimer Wahl aus ihrem Kreise gewählten Vorsitzenden. Die Kosten der Geschäftsstelle und die Aufwandsentschädigungen der Gremiumsmitglieder trägt der Bund.

Seit seiner Konstituierung im Jahr 2008 hat sich der Deutsche Ethikrat mit zahlreichen Themen beschäftigt, von Patientenverfügung und Sterbehilfe über Ernährung und Welthunger bis hin zu psychischen Störungen und „wohltätigem“ Zwang in Pflege und Behindertenhilfe.

Ι Themen Ι

Eine 189seitige Stellungnahme / Positionierung vom Februar 2015 zum Thema „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ι Publikationen Ι Stellungnahmen Ι

Bestattungsverfügung

Die Totenfürsorge regelt sich nicht nach dem Erbrecht, sondern bestimmt sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen.

Hat er eine Person zur Totenfürsorge bestimmt, so ist diese Person zuständig. Nur wenn und soweit kein Wunsch und Wille erkennbar ist, sind nach Gewohnheitsrecht seine nächsten Angehörigen zur Totenfürsorge berechtigt und verpflichtet. Unter ihnen hat dann der Ehegatte ein Vorrecht. Bei verstorbenen minderjährigen Kindern ist der Inhaber des Personensorgerechts bevorrechtigt.

Die eigenen Wünsche werden zu Lebzeiten oft nicht geäußert und meistens auch nicht dokumentiert. Und falls die Wünsche doch niedergeschrieben werden, geschieht dies nicht selten in der erbrechtlichen Verfügung, dem Testament. Da aber bis zur Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht in der Regel drei, manchmal aber auch mehrere Wochen vergehen können, ist in diesen Fällen der Bestattungswunsch meist nicht mehr erfüllbar.

Deshalb ist es sinnvoll, ein separates Dokument zu fertigen. Dieses Dokument kann ähnlich einer erbrechtlichen Verfügung (Testament) in handschriftlicher Form abgefasst werden. Es können aber auch Vordrucke verwendet werden. Das Dokument sollte Anweisungen zur Art der Bestattung (Feuer-, Erd- oder Seebestattung), zum Ort und zur Form der Beisetzung (zum Beispiel anonyme Bestattung oder Bestattung im engsten Familienkreis) und zur Zeremonie (mit oder ohne Trauergottesdienst, mit oder ohne Aufbahrung) enthalten. Darüber hinaus können Wünsche zur Todesanzeige, zum Grabmahl und zur Beschriftung eines Grabsteins und vieles anderes mehr geäußert werden.

Da die Umsetzung der Wünsche Geld kostet und auch eine Person zur Umsetzung des Willens bereit stehen sollte, sollte eine Bestattungsverfügung unter Umständen doch nicht ohne Konsultation und rechtliche Beratung getroffen werden.


Internetportal des Aeternitas e.V.

aeternitas.de

Die Verbraucherintitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V. ist ein 1984 gegründeter bundesweit agierender Verbraucherschutzverein.

Der Verein hat mehr als 50 000 Mitglieder, die er in allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Todesfall informieren und beraten möchte.

Mit Fachvorträgen und Seminaren möchte der Verein zur Weiterentwicklung der Bestattungs- und Friedhofskultur beitragen und mit seinem Fachwissen unterstützt er unter anderem auch die Stiftung Warentest und den Bund der Steuerzahler.

Weitere Informationen zum Verein, seinen Zielen und seinem Leistungsangebot gibt es komprimiert im Vereinsflyer, der zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.

Ι Der Verein Ι Über uns Ι Weiterführende Publikationen Ι Vereinsprospekt Ι

Mitglieder erhalten viermal jährlich das Vereinsmagazin Zeitlos. Interessenten können einmalig ein Probeexemplar kostenlos anfordern. Nichtmitglieder können das Magazin auch zum Preis von 2,00 Euro zuzüglich der Versandkosten bestellen (Stand: April 2016).

Die jeweils neueste Ausgabe gibt es nur als Printversion. Online-Versionen des Magazins sind auf einer separaten Webseite einen Monat nach Erscheinen der Print-Ausgabe kostenlos einsehbar. Im Archiv sind die Ausgaben ab der Ausgabe 1 / 2012 zugänglich.
www.zeitlos-zeitschrift.de

Über Aeternitas-Wiki Tod-Bestattung-Trauer gelangt man zu rechtlich ausgearbeiteten Informationen, beispielsweise zu einer 14seitigen, kostenlos downloadbaren Ausarbeitung zum Totenfürsorgerecht.

Ι Aeternitas-Initiativen Ι Aeternitas-Wiki Ι

Zahlreiche Leitfäden stehen für den kostenlosen Download zur Verfügung, beispielsweise Abschied im Pflegeheim, Der Tag der Beisetzung oder Abschied nehmen mit Kindern.

Ι Publikationen Ι Kostenlose Downloads Ι

Kostenpflichtige Ratgeber und weiterführende Fachliteratur sind online erwerbbar.

Ι Publikationen Ι

Ein Blick lohnt sich auch auf weitere Webseiten des Vereins.

Ι Aeternitas-Initiativen Ι


Internetauftritt des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. (BDB)

bestatter.de

Aus dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) sind seit seiner Gründung verschiedene selbstständige Organisationen hervorgegangen; zum Beispiel die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Ι Verband: Bund, Länder, International Ι Organisationen des BDB Ι

Die Verbindungen und kommerziellen Verflechtungen sind aus dem Organigramm ersichtlich.

Ι Verband: Bund, Länder, International Ι Organigramm Ι

Informationen zu Bestattungsvorsorgemöglichkeiten im Frage-Antwort-Stil eignen sich als erster Einstieg in die Thematik, wenn sie im Bewusstsein gelesen werden, dass es sich um ein kommerzielles Angebot handelt.

Ι Inhaltsübersicht Ι Bestattungsvorsorge Ι Häufig gestellte Fragen – Vorsorge Ι


Informationsportal der GBV Gesellschaft für Bestattungen und Vorsorge mbH

bestattungsplanung.de

Die Informationen der GBV Gesellschaft für Bestattungen und Vorsorge mbH bieten einen umfangreichen Überblick über die Bestattungsplanung und entsprechende Vorsorgemöglichkeiten.

Die Informationen sollten im Bewusstsein gelesen werden, dass die Anbieter letztendlich eigene kommerzielle Interessen verfolgen.

Hier steht ein Vordruck für eine Bestattungsverfügung zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ι Vorsorge Ι Bestattungsverfügung Ι

Vermächtnis, Testament

Von der Bundesnotarkammer verantwortetes Internetportal

testamentsregister.de

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist der Dachverband aller 21 Notarkammern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesnotarkammer unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Gemäß § 78 BNotO (Bundesnotarordnung) hat die Bundesnotarkammer den gesetzlichen Auftrag, als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über die Verwahrung sogenannter erbfolgerelevanter Urkunden und sonstiger erbfolgerelevanter Daten zu führen. Das heißt die Bundesnotarkammer muss das Zentrale Testamentsregister (ZTR) führen.

In einem Todesfall benachrichtigt das zuständige Standesamt die Registerbehörde über den Tod, die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit der verstorbenen Person (Sterbefallmitteilung). Die Registerbehörde prüft daraufhin, ob im Zentralen Testamentsregister erbfolgerelevanten Informationen vorliegen. Liegen solche Daten vor, benachrichtigt die Registerbehörde unverzüglich, das zuständige Nachlassgericht und die verwahrenden Stellen.

Im Glossar des Internetauftritts gibt es kostenlose kurze Informationen zum Erbrecht, von A, wie der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, bis Z, wie Zuwendungsverzicht.

Ι Service Ι Glossar Ι  

Ausführlichere kostenlose Informationen rund um´s Vererben, also zu Erbvertrag, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsverzicht und vielem anderen mehr.

Ι sicher Vererben Ι  

Daneben noch umfangreiche kostenlose Informationen zum (eingetretenen) Erbfall, also unter anderem zu Erbenermittlung, Erbengemeinschaft und Erbenhaftung.

Ι Nachlass und Erbe Ι  

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