Experten gehen 2018 davon aus, dass täglich mehr als 300.000 freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) deutschlandweit zum Einsatz kommen, allein in den Pflegeheimen. Zu welchen Maßnahmen sich zum Beispiel Pflegende zuhause gezwungen sehen, ist nicht bekannt.
Der Umgang mit Menschen, die dazu tendieren wegzulaufen, die sich aggressiv und herausfordernd verhalten, die Sorge um Menschen, die dazu neigen, hinzufallen und sich dabei mitunter schwer verletzten, sind für Pflegende, Betreuer, Begleiter und Angehörige eine Herausforderung. Pflegende und Angehörige fühlen sich mit den problematischen Situationen oft allein gelassen und leiden selbst unter den Maßnahmen, zu denen sie sich gezwungen sehen.
Deshalb ist es wichtig, die Probleme publik zu machen, sich Kenntnisse um Minimierungsmöglichkeiten anzueignen und das Wissen um Alternativen zu verbreiten.
Wichtig sind auch Kenntnisse über die Rechtslage:
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur erlaubt, wenn das Betreuungsgericht dies genehmigt. Dabei darf das Betreuungsgericht die Genehmigung nur dann erteilen, wenn die Maßnahme verhältnismäßig ist. Und die freiheitsentziehende Maßnahme ist unter anderem dann nicht verhältnismäßig, wenn eine anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht. Das heißt, eine Fixierung eines Menschen ist dann nicht zum Wohle des Betroffenen und damit unzulässig, wenn zum Beispiel spezifische Kleidung, Sensormatten, ein Niedrigbett oder Hüftprotektoren zum Schutz des Menschen ausreichen. Kostengesichtspunkte sind nicht vorrangig; mitunter kann auch einen 1:1-Betreuung die einzige Alternative sein. Reichen die finanziellen Mittel des betroffenen Menschen hierfür nicht aus, ist ein Antrag beim Sozialhilfeträger auf Kostenübernahme der 1:1-Betreuung zu stellen.