unric.org/de
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN, UN oder auch UNO) legte drei Jahre nach der Gründung der Vereinten Nationen mit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 die Grundlage für ein modernes Recht der Menschenrechte.
Lesenswert zu den Menschenrechten und der Entwicklung der Vereinten Nationen ist das als kostenloses Download zugängliche Kompendium Wissenswertes über die Vereinten Nationen, hier insbesondere das Kapitel IV – Menschenrechte (Seiten 278 ff der pdf)
Seit 1948 haben die Vereinten Nationen den Menschenrechtskatalog schrittweise erweitert und in zahlreichen Konventionen und Resolutionen spezifische Standards für Frauen, Kinder, behinderte Menschen und andere Gruppen eingeführt.
Erinnert sei daran, dass zum Beispiel das Jahr 1999 als Internationales Jahr der Senioren ausgerufen wurde, unter dem Motto Für eine Gesellschaft aller Altersgruppen.
Beschlüsse der Generalversammlung legten die Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte sowie ihre Wechselbeziehung mit Entwicklung und Demokratie fest. Der Generalsekretär erklärte die Menschenrechte zum zentralen Thema, das die Arbeit der Vereinten Nationen in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Entwicklung, humanitäre Hilfe und wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten verbinde.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 18. September 1973 Mitglied der Vereinten Nationen. Siehe Bundesgesetzblatt Teil II (BGBl.) vom 9. Juni 1973, Seite 430 ff; Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen.
Zahlreiche deutschsprachige Informationen, zum Beispiel das „Organigramm des Systems der Vereinten Nationen“, das „Statut des Internationalen Gerichtshofs“, die Broschüre „60 Wege wie die Vereinten Nationen etwas bewirken“ und „Die UNO im Überblick“ (2006) stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung
Ι Publikationsverzeichnis Ι und Ι Publikationsverzeichnis Ι UNO allgemein Ι