Internetportal des Europarates (Conseil de l’Europe  / Council of Europe) zum Thema Menschenrechte

www.coe.int/de/web/portal/human-rights

Der Europarat (Conseil de l’Europe / Council of Europe) ist ein 1949 gegründeter Zusammenschluss europäischer Staaten.

Deutschland ist dem Europarat im Juli 1950 als vierzehnter Mitgliedsstaat beigetreten. Inzwischen sind fast alle Staaten in Europa beigetreten; unter anderem die Russische Föderation und die Türkei.

Am 4. November 1950, also nicht ganz zwei Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, wurde durch den Europarat erstmalig für Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz unterzeichnet. In dieser Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten sich die Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen zu achten.

Deutschland hat die Konvention am 4. November 1950 in Rom (mit)unterzeichnet und am 5. Dezember 1952 ratifiziert. Sie ist in Deutschland am 3. September 1953 in Kraft getreten.

Der Europarat  ist kein Teil der Europäischen Union (EU). Vielmehr hat auch die Europäische Union (EU) inzwischen die [Europäische] Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet und ratifiziert.

Ein wichtiges Organ des Europarates ist der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

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