Menschenrechte

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

(Artikel 1 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der UN-Generalversammlung, 10. Dezember 1948)

 

Ein Blick in die gesamte Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, das heißt in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, lohnt sich.

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Vereinte Nationen (VN) / United Nations (UN)

Internetportal der United Nations (UN) / Vereinten Nationen (VN)

un.org/en

Die Webseite der United Nations (UN) / Vereinten Nationen (VN) ist in den sechs offiziellen Sprachen der United Nations (UN) zugänglich; in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.

Über die Homepage ist Zugriff auf das Offical Document System (ODS), das elektronische Dokumentenarchiv der United Nations (UN) / Vereinten Nationen (VN) möglich. Es gibt eine differenzierte Suchmaske.

Zugriff ist über das elektronische Dokumentenarchiv auch auf Dokumente in deutscher Sprache möglich. Dazu ist bei der Auflistung der Amtssprachen am oberen Bildrand das Stichwort „weitere“/“others“ anzuklicken.

Informationen über die Aufgabengebiete der United Nations (UN), insbesondere zu der großen Aufgabe des Schutzes der Menschenrechte:

Ι  What We Do  Ι  Protect Human Rights  Ι

Link zur Homepage des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte / Office of the UN High Commissioner of Human Rights (OHCHR): ohchr.org


Deutschsprachiger Auftritt des Regionalen Informationszentrums der Vereinten Nationen für Westeuropa / United Nations Regional Information Centre für Western Europe (UNRIC)

unric.org/de

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN, UN oder auch UNO) legte drei Jahre nach der Gründung der Vereinten Nationen mit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 die Grundlage für ein modernes Recht der Menschenrechte.

Lesenswert zu den Menschenrechten und der Entwicklung der Vereinten Nationen ist das als kostenloses Download zugängliche Kompendium Wissenswertes über die Vereinten Nationen, hier insbesondere das Kapitel IV – Menschenrechte (Seiten 278 ff der pdf)

Seit 1948 haben die Vereinten Nationen den Menschenrechtskatalog schrittweise erweitert und in zahlreichen Konventionen und Resolutionen spezifische Standards für Frauen, Kinder, behinderte Menschen und andere Gruppen eingeführt.

Erinnert sei daran, dass zum Beispiel das Jahr 1999 als Internationales Jahr der Senioren ausgerufen wurde, unter dem Motto Für eine Gesellschaft aller Altersgruppen.

Beschlüsse der Generalversammlung legten die Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte sowie ihre Wechselbeziehung mit Entwicklung und Demokratie fest. Der Generalsekretär erklärte die Menschenrechte zum zentralen Thema, das die Arbeit der Vereinten Nationen in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Entwicklung, humanitäre Hilfe und wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten verbinde.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 18. September 1973 Mitglied der Vereinten Nationen. Siehe Bundesgesetzblatt Teil II (BGBl.) vom 9. Juni 1973, Seite 430 ff; Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen.

Zahlreiche deutschsprachige Informationen, zum Beispiel das „Organigramm des Systems der Vereinten Nationen“, das „Statut des Internationalen Gerichtshofs“, die Broschüre „60 Wege wie die Vereinten Nationen etwas bewirken“ und „Die UNO im Überblick“ (2006) stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung

Ι Publikationsverzeichnis Ι    und   Ι Publikationsverzeichnis Ι UNO allgemein Ι


Webseite der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN)

dgvn.de

Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) möchte über die Einrichtungen und Tätigkeiten der United Nations (UN) / Vereinten Nationen (VN) und deren Sonderorganisationen informieren und das Interesse der Öffentlichkeit für internationale Beziehungen und Belange wecken und befördern.

Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) verantwortet das umfangreiche Internetportal, organisiert für seine Mitglieder Studienreisen und publiziert zahlreiche Informationen und Medien, zum Beispiel die Reihe „UN-Basis-Info“.

Ι  Menschenrechte durchsetzen  Ι  UN-Basis-Info „Menschenrechte“ Ι

Das zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung in 7. Auflage 2014/15 überarbeitete „Handbuch der Menschenrechtsarbeit“ steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ι  Menschenrechte durchsetzen  Ι  Handbuch der Menschenrechtsarbeit  Ι

Das Archiv der Zeitschrift „Vereinte Nationen“, Fachzeitschrift über die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, bietet bei mindestens drei Jahren zurückliegenden Ausgaben kostenlose Download-Möglichkeiten.

Ι  Veröffentlichungen Ι  Zeitschrift Vereinte Nationen  Ι  Archiv  Ι

Verlinkung zur Webseite des „Deutschen Übersetzungsdienstes bei den Vereinten Nationen“. Dort besteht Zugriff auf die Terminologie-Datenbank DETERM, die neben den Namen von Organen und Organisationen des UN-Systems auch die deutschsprachigen Bezeichnungen weiterer zwischenstaatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, Konferenz- und Vertragsnamen, Resolutionsformeln, Titel, Abkürzungen und vieles mehr enthält.

Ι   DGVN  Ι  UN im Überblick  Ι  Deutscher Übersetzungsdienst  Ι  

DETERM ist eine eigenständige Datenbank innerhalb von UNTERM, der mehrsprachigen Terminologie-Datenbank der Vereinten Nationen:

Der „Deutsche Übersetzungsdienst bei den Vereinten Nationen“ hat sein Büro am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York und wird aus Beiträgen Deutschlands, Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz finanziert.

Menschenrechtsschutz in Europa & Deutschland

Internetportal des Europarates (Conseil de l’Europe  / Council of Europe) zum Thema Menschenrechte

www.coe.int/de/web/portal/human-rights

Der Europarat (Conseil de l’Europe / Council of Europe) ist ein 1949 gegründeter Zusammenschluss europäischer Staaten.

Deutschland ist dem Europarat im Juli 1950 als vierzehnter Mitgliedsstaat beigetreten. Inzwischen sind fast alle Staaten in Europa beigetreten; unter anderem die Russische Föderation und die Türkei.

Am 4. November 1950, also nicht ganz zwei Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, wurde durch den Europarat erstmalig für Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz unterzeichnet. In dieser Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten sich die Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen zu achten.

Deutschland hat die Konvention am 4. November 1950 in Rom (mit)unterzeichnet und am 5. Dezember 1952 ratifiziert. Sie ist in Deutschland am 3. September 1953 in Kraft getreten.

Der Europarat  ist kein Teil der Europäischen Union (EU). Vielmehr hat auch die Europäische Union (EU) inzwischen die [Europäische] Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet und ratifiziert.

Ein wichtiges Organ des Europarates ist der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).


Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. (DIMR)

institut-fuer-menschenrechte.de

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) ist ein gemeinnütziger Verein und wird von verschiedenen Bundesministerien sowie aus Drittmitteln finanziert. Die Richtlinien für die inhaltliche Ausrichtung seiner Arbeit legt ein 18-köpfiges Kuratorium fest, dessen Mitglieder aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Medien kommen.

Das Institut soll sich dafür einsetzen, dass Menschenrechte bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen berücksichtigt und internationale Menschenrechtsabkommen in Deutschland umgesetzt werden.

Seit 2009 ist das Institut auch mit dem Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention schützt und fördert die Rechte von Menschen mit Behinderungen und begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Ι  Monitoringstelle UN-BRK  Ι

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) veröffentlicht Studien, Stellungnahmen, Positionspapiere und Bildungsmaterialien zu Fragen des Menschenrechts, organisiert Fachgespräche, Seminare und Konferenzen, verfasst in ausgewählten Fällen gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte und führt Fortbildungen durch.

Da das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) die von den Vereinten Nationen (UN) für die nationalen Menschenrechtsinstitutionen proklamierten Standards voll erfüllt, hat es Rederecht im UN-Menschenrechtsrat und kann eng mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen zusammenarbeiten. Ebenso besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Europarat und der Europäischen Grundrechteagentur.

Zugang zu zahlreichen Audios, Videos und zu Filmen in Gebärdensprache; zum Beispiel Videomitschnitte von Veranstaltungen, Audiomitschnitte von Lesungen. Die Themen reichen von „Frauen in Flüchtlingsunterkünften“, über „Diskriminierungsschutz“, „Interviews mit Rechtsexperten“, über die „Euthanasie von 1939 – 1945“ und „Drohneneinsätzen“ bis hin zu einer biographischen Lesung mit einer blinden, jungen Rechtsanwältin und ihrem sehenden, älteren Kollegen.

Ι  Service  I  Mediathek Ι

Umfangreicher und informativer Zugang zu den für Deutschland wichtigen europäischen Schutzsystemen und dem Schutzsystemen der Vereinten Nationen (UN). Kostenloser Zugang zu Vertragstexten, zu Erklärungen und Vorbehalten, Kostenhilfegesetzen, Entscheidungen und Urteilen, zahlreiche Links, beispielsweise zum Beauftragten für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz

Ι  Menschenrechtsinstrumente  Ι

Zugang zu ausgewählten Entscheidungen internationaler Spruchkörper, wie beispielsweise der UN-Fachausschüsse, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Die Entscheidungen sind in deutscher Sprache zusammengefasst. Die Volltexte stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung; meist in englischer Sprache. Diverse Suchfunktionen und Filter helfen bei der Durchforstung der Datenbank.

Ι  Rechtsprechungsdatenbank ius menschenrechte  Ι  Datenbank  Ι


Internetportal des Forums Menschenrechte e.V.

forum-Menschenrechte.de

Der Verbund Forum Menschenrechte e.V. ist der 1994 gegründete Zusammenschluss von über 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGO), die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtsschutz einsetzen – weltweit, in einzelnen Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierzu zählen beispielsweise das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB), die Humanistische Union ebenso wie die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland – ISD Bund e.V., der Nationale Geistige Rat der Baha’i e.V. oder die Reporter ohne Grenzen.

Ι  Über uns  Ι  Mitgliedsorganisationen  Ι

Zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung wurde das Handbuch Menschenrechte erarbeitet, das mittlerweile, das heißt 2015 in 7. Auflage erschienen ist. Es ist online kostenfrei zugänglich und downloadbar.

Ι  Publikationen  Ι  Handbuch Menschenrechte  Ι

Jahresberichte, Dokumentationen und weitere Publikationen sind kostenfrei downloadbar; beispielsweise das Positionspapier „Menschenrechte für Menschen ohne Papiere realisieren!“ (2008).

Ι  Publikationen  Ι  weitere Publikationen  Ι

Der Newsletter FORUMSWOCHE, der in der Regel wöchentlich erscheint, ist kostenlos abonnierbar.

Ι  Newsletter Abonnement  Ι


Webseite von Professor Dr. iur. Marten Breuer

egmr.org

Prof. Dr. Marten Breuer hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung der Universität Konstanz inne.

Mit dem Internetprojekt stellt Prof. Breuer ein kostenloses Fundstellenverzeichnis zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Verfügung. Prof. Breuer verfolgt damit das Ziel, dieser Rechtsprechung im deutschsprachigen Raum größere Beachtung zu verschaffen. Dazu werden laufend juristische Fachzeitschriften auf Übersetzungen von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in deutscher Sprache durchgesehen.

Ein Register führt die Fundstellen in alphabetischer sowie chronologischer Reihenfolge auf. Darüber hinaus sind Literaturhinweise und weiterführende Links zugänglich.


Internetauftritt des JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

jumen.org

Der junge, gemeinnützige JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland wurde von zwei Juristinnen und einer Politologin initiiert. Die Gründerinnen möchten mit ihren beruflichen, nationalen und internationalen Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit und in der anwaltlichen Beratung ihren Einsatz u.a. für geflüchtete Menschen und von Gewalt betroffenen Frauen vernetzen.

 Ι  Team  Ι

JUMEN e.V. engagiert sich für den Schutz der Grund- und Menschenrechte in Deutschland, das heißt für ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben aller in Deutschland lebenden Menschen.

Wie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, bietet auch JUMEN e.V. für von Menschenrechtsverletztungen betroffene Personen strategische Prozessführungen an. Während das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) auch auf Menschenrechtsverletzungen deutscher Personen im Ausland einen Fokus legt, kümmert sich JUMEN e.V. auf Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.

Strategische Prozessführung bedeutet, dass juristisch erarbeitet wird, wie ein (Einzel)Fall gelagert sein müsste, um anhand dieses (Einzel)Falles die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes bzw. einer Regelung gerichtlich feststellen zu lassen. Dann wird nach einem konkreten, geeigneten Fall „gesucht“; im Netzwerk und bei Beratungsstellen.

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland hat sich dem Verbund Forum Menschenrechte e.V. angeschlossen.


Internetportal des European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)

ecchr.eu

Der 2007 von Menschenrechtsanwälten in Berlin gegründete gemeinnützige Verein European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) setzt sich für den Schutz der Menschenrechte ein, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (link)und anderen Menschenrechtsdeklarationen sowie in nationalen Verfassungen (zum Beispiel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) garantiert werden.

Der ECCHR macht sich zur Aufgabe, die Menschenrechte mit juristischen Mitteln durchzusetzen. So auch der Titel des Jahresberichtes 2016.

Ι  Publikationen  Ι  Jahresberichte  Ι  ECCHR-Jahresbericht 2016  Ι

Ein Fokus der Tätigkeit liegt dabei auch auf Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen.

Ι  Wirtschaft und Menschenrechte  Ι

Rechtsgutachten sind kostenlos downloadbar.

Ι  Publikationen  Ι  Rechtsgutachten  Ι

Mit Kurzinformationen wird auf fremde Fachartikel verlinkt.

Ι  Publikationen  Ι  Fachartikel  Ι

Organisationseigene Publikationen wollen einen Einblick in die Vereinsarbeit geben und Hintergrundswissen zu Einzelfällen sowie zu juristischen Mitteln und Rechtsentwicklungen liefern.

Ι  Publikationen  Ι   ECCHR Publikationen  Ι

Auch die Förderung des juristischen Nachwuchses und die internationale Vernetzung gehört zum Arbeitsprogramm des ECCHR.

Ι  Education Programm  Ι  übergreifendes Lernen  Ι

Zu einem der Themenschwerpunkte gehört die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union (EU).

Ι  Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung  Ι  Migration und Flucht  Ι

Jährlich erscheinen ungefähr sechs Newsletter, in denen das European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) über seine Veranstaltungen und Veröffentlichungen informiert. Der elektronische Newsletter ist kostenlos abonnierbar. Die bereits erschienenen Newsletter sind kostenlos downloadbar.

Ι  Newsletter  Ι

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