Webseite des Vertragsbüros des Europarates (Conseil de l’Europe  / Council of Europe)

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Europäische Übereinkommen werden im institutionellen Rahmen des Europarats vorbereitet und ausgehandelt. Rechtlich wirksam werden sie nur für die Staaten, die unter anderem durch (Unter)Zeichnung Vertragspartner werden.

Der Generalsekretär des Europarates verwahrt die europäischen Übereinkommen im Original. Die offiziellen Veröffentlichungen der Sammlung der Europaratsverträge und die erläuternden Berichte sind kostenpflichtig in englischer und französischer Sprache beziehbar.

Nicht amtliche Fassungen und zum Beispiel auch Vorbehalte und Erklärungen sind online auch in deutscher Sprache kostenlos abrufbar unter

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Beispiel: Im Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) verpflichten sich die Vertragspartner, den Staatsangehörigen der anderen Vertragsstaaten Sozial- und Fürsorgeleistungen wie den eigenen Staatsangehörigen zu gewähren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich diese Menschen erlaubtermaßen auf dem fremden Staatsgebiet aufhalten. Im Dezember 2011 hat die Bundesregierung einen Vorbehalt erklärt und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch – SGB II) ausgenommen.

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