Betreuungswesen Betreuungsrecht

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Basis unseres Rechtssystems und somit auch des Betreuungsrechts. Das Grundgesetz bindet den deutschen Gesetzgeber (Legislative), die Verwaltung (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) an die dort gesetzten Grundrechte und die dort festgelegte staatliche Ordnung. Alle drei, Legislative, Exekutive und Judikative, haben somit – unter vielem anderen mehr – das Selbstbestimmungsrecht und die Handlungsfreiheit des Menschen, das heißt das Selbstbestimmungsrecht und die Handlungsfreiheit des einzelnen Menschen zu achten und bei all ihrem Tun zu beachten. Zugleich ist alle staatliche Gewalt gehalten, da einzugreifen, wo Schutz und Fürsorge geboten, notwendig und erforderlich sind; unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes.

Vor mehr als 25 Jahren hat der Gesetzgeber Freiheitsrechte und Schutz- und Fürsorgegebote neu ausbalanciert. Am 1. Januar 1992 trat das neu geschaffene Betreuungsgesetz (BtG) in Kraft. Der Gesetzgeber hat mit diesem Betreuungsgesetz die Vormundschaft samt Entmündigung und die Gebrechlichkeitspflegschaft für erwachsene Menschen abgeschafft und durch das neue und flexiblere System der Rechtlichen Betreuung ersetzt.

Nicht länger waren „Geistesschwäche, Verschwendung, Trunk- oder Rauschgiftsucht“ die zu erfüllenden Merkmale der zu Vormundschaft und Entmündigung führenden Regelungen. Das neue Gesetz schaffte diese Begriffe und Inhalte ab und stellte das neue Recht auf die Basis von medizinischen Fachbegriffen und (medizinischen) Indikationen. Flexiblere, an die jeweilige, individuelle körperliche, psychische und geistige Verfasstheit des einzelnen Menschen angepasste Regulierungen wurden geschaffen.

Als sogenanntes Artikelgesetz änderte das Betreungsgesetz (BtG) nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab, sondern die neuen Inhalte erforderten auch die Änderung und Anpassung zahlreicher anderer Gesetze – wie beispielsweise die Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO), des Rechtspflegergesetzes und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) – und die Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen. Das neue Gesetz war auch die „Geburtsstunde“ der Betreuungsvereine.

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Behörden, Justiz, Recht und Rechtliche Betreuung

Webseite des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

kvjs.de

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Unter anderem ist er überörtlicher Sozialleistungsträger der Kriegsopferfürsorge und der Sonderfürsorge und nicht zuletzt auch überörtliche Betreuungsbehörde.

Das Land Baden-Württemberg hat gemäß § 2 des Betreuungsbehördengesetzes  des Bundes (BtBG) von der Ermächtigung zur Errichtung einer überörtlichen Betreuungsbehörde Gebrauch gemacht und im Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG BtG) dem KVJS die Aufgaben einer überörtlichen Betreuungsbehörde übertragen

Entsprechend seiner vielfältigen Aufgaben stehen auf der Webseite des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) unter anderem Informationen für Menschen mit Behinderung, für alte und pflegebedürftige Menschen, für Opfer von Gewalttaten und auch zum Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG)  und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bereit.

Informationen, Hinweise, Links, Statistik zum Betreuungswesen auffindbar unter

Ι  Soziales Ι  Betreuungsrecht Ι  


Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

bmjv.de

Kostenlose Downloads von Formularen für Vollmachten und Verfügungen möglich; auch zweisprachig in deutsch/türkisch und deutsch/russisch.

Ι  Service  Ι  Formulare, Muster und Vordrucke  Ι  Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung  Ι

Zugang zu weiteren Formularen und Hinweisen, zum Beispiel zu:

  • Textbausteinen für eine Patientenverfügung
  • Formularen und Hinweisblättern für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe,
  • Vordrucken zur Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenz
  • Formularen zur Einrichtung einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Ι  Service  Ι  Formulare, Muster und Vordrucke  Ι


Ratgeber des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

einfach-teilhaben.de

Einsichtnahme möglich in den Ratgeber des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Informationen zur Rechtlichen Betreuung sind hier auch in Leichter Sprache und/oder in Audioversion zugänglich.

Ι  Alter  Ι  Rechtliche Betreuung  Ι


Vom Justizministerium Baden-Württemberg verantwortete Webseite

justizportal-bw.de

Informationen zu Justizbehörden und Gerichten des Landes Baden-Württemberg und auch Informationen zum Betreuungswesen

Ι  Themen und Aktuelles Ι  Das Betreuungswesen in Baden-Württemberg  Ι

Kurzinformationen zu Betreuung und Vorsorgevollmacht auch in Fremdsprachen

Ι  Service  Ι  Broschüren  Ι

Zugang zu Formularen, Hinweisblättern und Broschüren, beispielsweise zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Ι  Service  Ι  Formulare und Hinweisblätter  Ι


Justizportal im Auftrag des Bundes und der Länder; vom Land Nordrhein-Westfalen verantwortet.

justiz.de

Kostenloser Download bundeseinheitlicher Formulare möglich; zum Beispiel des Antrags auf Beratungshilfe oder des Antrags auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Ι  Formulare  Ι

Suchmaske zur Ermittlung der zuständigen Gerichte und Justizbehörden für jede Gemeinde/Stadt

Ι  Orts-/Gerichtsverzeichnis  Ι

Zugang zur Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank mit Recherchemöglichkeiten zur Suche autorisierter Dolmetscher und Übersetzer.

Ι  Onlinedienste  Ι  Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank  Ι

Verlinkung zu den Broschüren und zu Downloads des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und der Justizministerien der Länder. Zum Beispiel bietet das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Informationen zur Patientenverfügung und zum Betreuungsrecht an.

Ι  Broschüren  Ι  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  Ι

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet zum Beispiel die kostenlose Broschüre Das Betreuungsrecht an

Ι  Broschüren  Ι  Bayern  Ι  Justiz  Ι  Das Betreuungsrecht  Ι


Internetportal des Niedersächsischen Justizministeriums

mj.niedersachsen.de

Kostenlose Downloads möglich von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zur Vorsorgevollmacht und zum Erbrecht:

„Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter des Niedersächsischen Justizministeriums“ und

„vererben – erben – Wichtige Informationen zum Erbrecht“

Ι  Leichte Sprache  Ι  Pilotprojekt Leichte Sprache in der niedersächsischen Justiz Ι

Infos rund um das Betreuungswesen

Internetseite des Bundesanzeiger-Fachverlages

bundesanzeiger-verlag.de

Kostenloser Zugang über diese Startseite zum BtPrax Online-Lexikon Betreuungsrecht. Das „BtPrax Online-Lexikon“ wird von Horst Deinert verantwortet. Horst Deinert ist Sozialarbeiter und Verwaltungswirt (FH und VWA), langjährig im Bereich der Rechtlichen Betreuung tätig und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Betreuungsrecht.

Ι  Fachmedien  Ι  Familie, Betreuung, Soziales  Ι  Betreuungs-Wiki  Ι

Auch kostenloser Zugang zu Formularen, Mustern und Downloads, zum Beispiel Zugang zu ausgewählten Beiträgen aus der Fachzeitschrift BtPrax (Betreuungsrechtliche Praxis).

Ι Fachmedien Ι Familie, Betreuung, Soziales Ι BtPrax Ι

Anmeldung möglich zum kostenlosen Bezug des BtPrax-Newsletters. Der „BtPrax-Newsletter“ erscheint monatlich per E-Mail und bietet aktuelle Informationen rund um das Betreuungsrecht und die angrenzenden Themen und Rechtsgebiete.

bt-portal.de    Ι  BtPrax  Ι  Newsletter  Ι


Webseite und Mailing-Angebot des Instituts für Ethik in der Praxis e.V.

www.ethik-in-der-praxis.de

Die Mailingliste Betreuungsrecht@ruhr-uni-bochum.de ist gedacht für den kostenfreien Austausch von Informationen und Meinungen rund um das Betreuungsrecht im Sinne einer Rechtlichen Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Angesprochen werden: Betreuungsrichterinnen, Rechtspfleger, Betreuungsbehörden, Berufsbetreuerinnen, ehrenamtliche Betreuer, Betreuungsvereine, Sozialarbeiter, Ärztinnen, Pflegepersonal und
alle weiteren interessierten Personen.

Die Teilnahme an dem Angebot ist nach Anmeldung unter Angabe des Namens und der Anschrift kostenfrei möglich.

Anmeldung über: Betreuungsrecht@ruhr-uni-bochum.de


Internetportal des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) speziell für ehrenamtliche rechtliche Betreuer

ehrenamtliche-betreuer-bw.de

Im April 2018 startete der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit seinem Wissensportal für ehrenamtliche rechtliche Betreuer.

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und in Baden-Württemberg unter anderem die überörtliche Betreuungsbehörde. Das Land Baden-Württemberg hat gemäß § 2 des Betreuungsbehördengesetzes  des Bundes (BtBG) von der Ermächtigung zur Errichtung einer überörtlichen Betreuungsbehörde Gebrauch gemacht und im Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG BtG) dem KVJS die Aufgaben einer überörtlichen Betreuungsbehörde übertragen.

Auf der Startseite des Wissensportals führen Buttons zu einzelnen, näher erläuterten Themen und auch zu einer interaktiven Landkarte mit Verlinkungen zu den baden-württembergischen Betreuungsgerichten und -vereinen.

Organisationen

Webseite des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB e.V.)

bdb-ev.de

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. ist eine berufsständische Vereinigung und vertritt Personen, die rechtliche Betreuungen im Sinne der §§ 1896 ff BGB, Vormundschaften, Verfahrensbeistandsschaften und Pflegschaften beruflich ausüben. Der Verband betreibt das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) zur Qualifizierung und Weiterbildung von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen.


Webseite des Betreuungsgerichtstags e.V. (BGT)

bgt-ev.de

Der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) wurde 1988 als „Vormundschaftsgerichtstag e.V.“ (VGT) gegründet. Infolge der Rechtsänderungen durch die Schaffung des Betreuungsrechts hat sich der Verein schließlich im Jahr 2010 in Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) umbenannt.

Der interdisziplinäre Fachverband ist auf Bundesebene tätig hat das Ziel, die Rechte, insbesondere die Grund- und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Menschen zu wahren und zu stärken und ihre soziale Situation zu verbessern.

Der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) beteiligt sich mit Stellungnahmen an Gesetzgebungsverfahren zum Betreuungsrecht, ist Veranstalter von Tagungen, Herausgeber der Publikationsreihe Betrifft: Betreuung und Mitherausgeber der Fachzeitschrift Betreuungsrechtliche Praxis (BtPrax).


Webseite der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKO)

buko-bv.de

Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo) ist der Zusammenschluss der (Landes)Interessengemeinschaften der Betreuungsvereine auf Bundesebene.


Webseite des BVfB e.V. – Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.

bvfbev.de

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. ist eine berufsständische Vereinigung und vertritt Betreuer im Sinne des § 1896 BGB und Verfahrenspfleger im Sinne der §§ 276, 317 FamFG, die diese Aufgaben beruflich ausüben. Der Berufsverband verfolgt den Zweck, die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und Dritten gegenüber zu vertreten.


Webseite des Internationalen Sozialdienstes (ISD), der ISS Germany, der deutschen Zweigstelle des International Social Service (ISS)

issger.de

Der Internationalen Sozialdienst (ISD) ist Zweigstelle des International Social Service (ISS) und Arbeitsbereich I („Grenzüberschreitende Sozialarbeit“) des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Deutscher Verein).

Der International Social Service (ISS) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation (NRO/NGO) mit Sitz in Genf, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1924 zu einem internationalen Netzwerk entwickelte. In Zeiten der Globalisierung und Migration erweitert sich das Aufgabengebiet der Organisation.

Ein neueres Aufgabengebiet ist der Erwachsenenschutz. Wenn rechtlich betreute oder betreuungsbedürftige Menschen ins Ausland übersiedeln oder vom Ausland nach Deutschland übersiedeln, dann muss die Rechtliche Betreuung geregelt werden. Hierbei kann der ISD eingeschaltet werden.

Weitere Aufgabengebiete des Internationalen Sozialdienstes (ISD):

  • Internationale Familienkonflikte (z.B. binationale Partnerschaften, elterliches Sorge- und Umgangsrecht, internationale Kindesentführung)
  • Länderübergreifende Kinder- und Jugendhilfe
  • Migration und Integration (z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Familienzusammenführung, Rückkehr ins Heimatland)
  • Internationale Adoption

International Social Service (ISS) kann mit Hilfe seiner nationalen Zweigstellen und Korrespondenten Sachverhalte im Ausland ermitteln, Kontakte herstellen, Entscheidungen vorbereiten, Hilfen initiieren, zwischen Kontrahenten moderieren (Mediation) und anders mehr. Neben diesen Einzelfallhilfen ist der ISS bei anderen internationalen Gremien und Organisationen als Experte gefragt. Er hat beratenden Statuts im ökonomischen und sozialen Rat der Vereinten Nationen (VN)/United Nations (UN).


Webseite des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

kvjs.de

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Unter anderem ist er überörtlicher Sozialleistungsträger der Kriegsopferfürsorge und der Sonderfürsorge und nicht zuletzt auch überörtliche Betreuungsbehörde.

Entsprechend seiner vielfältigen Aufgaben stehen auf der Webseite unter anderem Informationen für Menschen mit Behinderung, für alte und pflegebedürftige Menschen, für Opfer von Gewalttaten und auch zum Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bereit.

Informations-Schriften des KVJS zum Betreuungsrecht auch zum Downloaden verfügbar unter:

Ι  Service  Ι  Publikationen  Ι

Informationen, Hinweise, Links, Statistik zum Betreuungswesen auffindbar unter:

Ι  Soziales  Ι  Service Betreuungsrecht  Ι

Fixierung & Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)

Experten gehen 2018 davon aus, dass täglich mehr als 300.000 freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) deutschlandweit zum Einsatz kommen, allein in den Pflegeheimen. Zu welchen Maßnahmen sich zum Beispiel Pflegende zuhause gezwungen sehen, ist nicht bekannt.

Der Umgang mit Menschen, die dazu tendieren wegzulaufen, die sich aggressiv und herausfordernd verhalten, die Sorge um Menschen, die dazu neigen, hinzufallen und sich dabei mitunter schwer verletzten, sind für Pflegende, Betreuer, Begleiter und Angehörige eine Herausforderung. Pflegende und Angehörige fühlen sich mit den problematischen Situationen oft allein gelassen und leiden selbst unter den Maßnahmen, zu denen sie sich gezwungen sehen.

Deshalb ist es wichtig, die Probleme publik zu machen, sich Kenntnisse um Minimierungsmöglichkeiten anzueignen und das Wissen um Alternativen zu verbreiten.

Wichtig sind auch Kenntnisse über die Rechtslage:

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur erlaubt, wenn das Betreuungsgericht dies genehmigt. Dabei darf das Betreuungsgericht die Genehmigung nur dann erteilen, wenn die Maßnahme verhältnismäßig ist. Und die freiheitsentziehende Maßnahme ist unter anderem dann nicht verhältnismäßig, wenn eine anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht. Das heißt, eine Fixierung eines Menschen ist dann nicht zum Wohle des Betroffenen und damit unzulässig, wenn zum Beispiel spezifische Kleidung, Sensormatten, ein Niedrigbett oder Hüftprotektoren zum Schutz des Menschen ausreichen. Kostengesichtspunkte sind nicht vorrangig; mitunter kann auch einen 1:1-Betreuung die einzige Alternative sein. Reichen die finanziellen Mittel des betroffenen Menschen hierfür nicht aus, ist ein Antrag beim Sozialhilfeträger auf Kostenübernahme der 1:1-Betreuung zu stellen.


Vom AGP-Institut für angewandte Sozialforschung des FIVE – Freiburger Innovations- und Forschungsverbundes e.V. der Evangelischen Hochschule Freiburg (FIVE e.V.) verantworteter Internetauftritt

redufix.de

Spezieller, auf das Projekt „Reduzierung von Fixierung“ fokusierter Internetauftritt des rechtlich unselbständigen AGP-Instituts für angewandte Sozialforschung im FIVE – Freiburger Innovations- und Forschungsverbundes e.V. der Evangelischen Hochschule Freiburg (FIVE e.V.)

ReduFx (Reduzierung von Fixiierungen) ist eines der ersten Schulungsprogramme zur Verhinderung und Reduzierung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der Pflege.

Das Projekt verfügt bundesweit über ein interdisziplinär besetztes Netzwerk von Fachleuten, die für Inhouse-Schulungen, für Vorträge und Fachtagungen angefragt werden können.

Ι Schulung Ι

Einschlägige Broschüren, Handlungsanleitungen etc. stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Teilweise sind sie password-geschützt.

Ι Materialien Ι

Eine Öffentlichkeitskampagne unter dem Titel „Meine Sicherheit ist Euch wichtig aber Eure Sorge fesselt mich“ © möchte die Kenntnis um freiheitsentziehende Maßnahmen publik machen, für das Thema sensibilisieren und Wissen und Kenntnis um  Alternativen in Pflege und Betreuung breit streuen.

Ι Kampagne Ι

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